Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-12-09
Produktidentifikator
CARLSON Cockpit-Spray
Produktidentifikator
CARLSON Cockpit-Spray
A. Handelsname:
FILSON s.r.o
Stoffname
Gemisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt darf nicht in anderer Weise, als im Absatz 1 aufgeführt, verwendet werden
Hersteller / Lieferant
FILSON s.r.o
NOTRUFNUMMERN:
München, Ismaninger Str. 22, 81675 München, Tel. +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FILSON s.r.o
E-Mail-Addresse
msds@filson.cz
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft. Eye Irrit. 2, H319 Aquatic Chronic 3, H412 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 4.0
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter mit der Abgabe an die Sammelstelle gefährlicher Abfälle zuführen.
Weitere Informationen
5-<15 % nichtionische Tenside, <5 % kationische Tenside, Duftstoffe, Zitronensäure, Coumarin, Hexyl cinnamal, Limonene
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung erfüllen.