Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Version
1.0.0
Überarbeitet am
2015-11-12
Produktidentifikator
SPEZIALBENZIN 7032
CAS-Nr.
64742-49-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Es liegen keine Informationen zu Verwendungen vor, von denen abgeraten wird
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FHG-Münster
E-Mail-Addresse
sdb@brillux.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Aquatic Chronic 2 ; H411 - Gewässergefährdend : Kategorie 2 ; Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Asp. Tox. 1 ; H304 - Aspirationsgefahr : Kategorie 1 ; Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen. Flam. Liq. 2 ; H225 - Entzündbare Flüssigkeiten : Kategorie 2 ; Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. STOT SE 3 ; H336 - Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Kategorie 3 ; Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Leichtentzündlich. · Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. · Reizt die Haut. · Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. F ; R 11 · N ; R 51/53 · Xn ; R 65 · Xi ; R 38 · R 67
Gefahrenpiktogramme
Flamme (GHS02) · Gesundheitsgefahr (GHS08) · Umwelt (GHS09) · Ausrufezeichen (GHS07)
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
KOHLENWASSERSTOFFE, C6-C7, N-ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE < 5% N-HEXAN ; CAS-Nr. : 64742-49-0 KOHLENWASSERSTOFFE, C6-C7, N-ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE < 5% N-HEXAN ; CAS-Nr. : 64742-49-0
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P501 Inhalt/Behälter zugelassenem Entsorger oder kommunaler Sammelstelle zuführen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P260 Dampf nicht einatmen. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen F ; Leichtentzündlich Xn ; Gesundheitsschädlich N ; Umweltgefährlich
R-Sätze
11 Leichtentzündlich. 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 38 Reizt die Haut. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 23 Gas/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
2.3 Sonstige Gefahren
Mögliche schädliche Wirkungen auf die Umwelt Das Produkt enthält keine Stoffe, die die Kriterien für PBT beziehungsweise vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) erfüllen.