Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-02-27
Produktidentifikator
FEYCOSILAN 293 Primer
Stoffname
FEYCOSILAN 293 Primer
CAS-Nr.
67-63-0
Herstellername
FEYCOLOR GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 700 24 11 21 12 (FCM
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FEYCOLOR GmbH
E-Mail-Addresse
info@feycolor.com, sd@feycolor.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H319, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Flam. Liq. 2 / H225 Entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Eye Irrit. 2 / H319 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung. STOT SE 3 / H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität Kann Schläfrigkeit und Benommenheit (einmalige Exposition) verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Propanol
Ergänzende Gefahrenhinweise
nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.