Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1589-47-5
Name der Chemikalie
2-methoxypropanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
216-455-5
Name der Chemikalie
2-Methoxy-1-propanol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-24
Produktidentifikator
FEYCOCID Härter 264
Stoffname
FEYCOCID Härter 264
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter
Herstellername
FEYCOLOR GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FEYCOLOR GmbH
E-Mail-Addresse
info@feycolor.com, sd@feycolor.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Flam. Liq. 3 / H226 Entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeit und Dampf entzündbar. STOT SE 3 / H336 Spezifische Zielorgan-Toxizität Kann Schläfrigkeit und Benommenheit (einmalige Exposition) verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1-Methoxy-2-propanol
Ergänzende Gefahrenhinweise
nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.