Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
233-139-2/10043-35-3
Name der Chemikalie
Borsäure Borsäure
Konzentration
4.5%- 5.5%
Allgemeine Information
Version
GHS 3 (Ersetzt Vorversionen: GHS 2
Überarbeitet am
2023-10-24
Produktidentifikator
Tracer Plus
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Düngemittel
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
fenaco Genossenschaft LANDOR
E-Mail-Addresse
info@landor.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H360FD
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Verordnung Reproduktionstoxizität, Kat. 1B (FD), H360FD
Weitere Informationen
Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in
2.2. Kennzeichnungselemente
C
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H360FD: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise
P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P234: Nur in Originalverpackung aufbewahren. P390: Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P406: In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
Weitere Informationen
Keine.
Produkt definition
Eisenmononatrium DTPA, CAS-Nr. 12389-75-2, EG-Nr. 235-627- 0, REACH Nr. 01-2119980786-18 Borsäure, CAS-Nr. 10043-35-3, EG-Nr. 233-139-2
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäss Verordnung Reproduktionstoxizität, Kat. 1B (FD), H360FD (EG) Nr. 1272/2008 Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1, H290 Das Produkt ist gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet. Weitere Angaben Den vollen Wortlaut der hier genannten Sätze finden Sie in Abschnitt 16.