Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-06-01
Produktidentifikator
Multipor Füllmörtel
1.3 Synonyme:
Putzträger, Füllmörtel, Ausbesserungsmörtel
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Spachtel- und Reparaturputz und Putzträger Zum Ausbessern von YTONG Porenbeton, Multipor Mineral- dämmplatten und Mauerwerks-Fehlstellen Von anderen Verwendungen wird abgeraten
Hersteller / Lieferant
D-47259 Duisburg
Herstellername
Geheimrat-Ebert-Straße 12
NOTRUFNUMMERN:
+49(0) 551 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fels-Werke GmbH
E-Mail-Addresse
reach@fels.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr H315: Verursacht Hautreizungen.
Gefahrenhinweise
H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichts- schutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Sicherheitshinweise
P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P261: Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. P304+P340: EI EINTAMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P501: Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit nationa- len Vorschriften zuführen. Die Kriterien für die Identifizierung persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe (PBT) und sehr persistenter und sehr bioakkumulierbarer Stoffe (vPvB) nach Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 werden nicht erfüllt.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch ist chromatarm, daher besteht keine Gefahr der Sensibilisierung durch Chromat. In der nach Wasserzugabe gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom(VI) höchstens 0,0002% der Trockenmasse des enthaltenen Zemen- tes. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte trockene Lagerung und die Beachtung der maximalen Lagerungsdauer.