Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-01
Produktidentifikator
UFI
1.3 Synonyme:
Kalkmilch, Kalkhydrat-Suspension
CAS-Nr.
1305-62-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
gen, von denen abgeraten wird Verwendungen des Gemischs Landwirtschaft PC12, biozide Anwendungen (PT2, PT3) PC8, Seuchenhygiene, Umwelt- schutz (Abwasserbehandlung, Klärschlammbehandlung, Wasseraufbereitung)
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fels Vertriebs und Service GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
reach@fels.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) 2.1 Einstufung des Stoffs oder des Gemisches
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335; Expositionsweg Inhalation
Weitere Informationen
Voller Wortlaut der Einstufung und Gefahrenhinweise in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen P261: Einatmen von Staub/Aerosol vermeiden. P304+P340: BEI EINTAMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehin- derte Atmung sorgen. P501: Inhalt/Behälter der Entsorgung in Übereinstimmung mit nationalen Vor- schriften zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren sind nicht bekannt. Das Gemisch erfüllt nicht die Kriterien für PBT- oder vPvB-Stoffe. Das Gemisch weist keine endokrinschädlichen Eigenschaften auf und ist nicht aufgrund endo- krinschädlicher Eigenschaften in die Liste gemäß Artikel 59 der Verordnung (EG) 1907/2006 aufgenommen worden. Das Gemisch weist keine endokrinschädigenden bzw. endokrinschädlichen Eigenschaften ge- mäß den Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 auf.