Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-03
Produktidentifikator
Salmiakstein Größe 0-5
CAS-Nr.
12125-02-9
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)208/85035-29
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FELDER GMBH
E-Mail-Addresse
info@felder.de, mprobst@felder.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS07
Signalwort
Achtung Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammoniumchlorid Ammoniumchlorid
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264 Nach Gebrauch gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar