Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
212-828-1/872-50-4
Name der Chemikalie
N-Methyl-2-Pyrrolidone; 1-methyl-2-pyrrolidone (NMP)
Konzentration
5-10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-06-29
Produktidentifikator
TOMIGAN 180
CAS-Nr.
81406-37-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Herbizid Verwendungsdeskriptoren siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Entfällt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Feinchemie Schwebda GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen). Xi, Reizend, R36 Sensibilisierend, R43 Xn, Gesundheitsschädlich, R65 R66 R67 N, Umweltgefährlich, R50-53
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Kennzeichnung gemäß nationaler Gesetzgebung: Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V)
Gefahrenpiktogramme
Xn/N
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
R-Sätze
36 Reizt die Augen. 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 24 Berührung mit der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Zusätze: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), schwere aromatische
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.