Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
34123-59-6
Name der Chemikalie
3-(4-Isopropylphenyl)-1,1-dimethylurea
Konzentration
N/A
EC/CAS
107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
N/A
EC/CAS
251-835-4
Name der Chemikalie
Isoproturon (ISO); 3-(4-Isopropylphenyl)-1,1-dimethylharnstoff (2018/1480)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2012-12-10
Produktidentifikator
PROTUGAN
CAS-Nr.
34123-59-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Pflanzenschutzmittel Verwendungsdeskriptoren siehe Abschnitt 16
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Entfällt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Feinchemie Schwebda GmbH
E-Mail-Addresse
info@chemical-check.de,
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Carc. Cat. 3, Krebserzeugend, R40 N, Umweltgefährlich, R50-53
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen)
Gefahrenpiktogramme
Xn/N
Gefahrenhinweise
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
R-Sätze
40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Zusätze: Isoproturon Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.