Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-78-8
Name der Chemikalie
Calcium oxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-07-06
Produktidentifikator
RT35
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reparaturmörtel auf Zementbasis
Hersteller / Lieferant
FASSA Srl
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA Srl
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]]
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Skin Irrit. 2 Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 Verursacht schwere Augenschäden. Skin Sens. 1 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. STOT SE 3 Kann die Atemwege reizen.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme und Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P33 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene 8 Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften zuführen. Gefährlicher Inhalt: Portlandzementklinker Calciumoxid
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Keine
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT/vPvB in Gehaltsprozenten ≥ 0.1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Trockenanteil. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen. Keine weiteren Risiken