Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-08
Produktidentifikator
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Obere Explosionsgrenze Angaben nicht vorhanden ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE
Hersteller / Lieferant
Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements
NOTRUFNUMMERN:
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Portlandzementklinker Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kann die Atemwege reizen Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, CAS Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Nicht anwendbar STOT SE 3 65997-15-1 20 ≤ x < 30 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, gefahrenkategorie 3 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 10.4. Zu vermeidende Bedingungen vergewissern. CE HANDSCHUTZ Skin Sens. 1B 266-043-4 Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B
Umweltgefahren
Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als INDEX Ist eine längere Berührung mit dem Produkt geplant, so empfiehlt sich, die Hände mit eindringungssicheren Arbeitshandschuhen zu schützen Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als H318 Verursacht schwere Augenschäden. 13 erfolgen. Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) Reg. Nr. (Bez. Norm EN 374). Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) H315 Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) Verursacht Hautreizungen. Nicht anwendbar Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. 2015/830. Das Arbeitshandschuhmaterial muss aufgrund des Einsatzverfahrens sowie der zu erwartenden Ausgangsprodukte festgelegt werden. Es 2015/830. H335 Kann die Atemwege reizen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden. 10.5. Unverträgliche Materialien Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. wird ferner darauf hingewiesen, dass Latex-Handschuhe Sensibilisierungserscheinungen hervorrufen können. Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aspirationsgefahr
HAUTSCHUTZ Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Nicht anwendbar Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO Angaben nicht vorhanden. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung aufgeführt, soweit nicht in den 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen.
Gefahrenhinweise
Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Abschnitten 11 und 12 anders angegeben. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung AUGENSCHUTZ - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Die Bestimmungsmethoden für die chemischen und physikalischen Eigenschaften sind in Abschnitt 9 aufgeführt. Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben Angaben nicht zutreffend. H335 Kann die Atemwege reizen. ATEMSCHUTZ Angaben nicht vorhanden. - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration exposition, gefahrenkategorie 3 AUGEN: Eventuelle Kontaktlinsen sind zu entfernen. Man muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: Es empfiehlt sich, eine filtrierende Vollgesichtsmaske Typ P aufzusetzen, deren Klasse (1. 2 bzw. 3) und effektive Notwendigkeit je nach dem - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: 12.1. Toxizität ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Ausgang der Risikobeurteilung festzulegen ist (Bez. Norm EN 149). - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 HAUT: Beschmutzte, getränkte Kleidung ist auszuziehen. Man muss unverzüglich duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Toxikologische Angaben
vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, sind benetzte 01 / 03 / 08 / 09 / 11 / 15. NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. - DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau VERSCHLUCKEN: Es muss die größtmögliche Menge Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen auszuziehen. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft Angaben nicht vorhanden. - EmS: Emergency Schedule Erbrechen herbeigeführt werden, wenn nicht ausdrücklich vom Arzt angeordnet. 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. werden. - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten EINATMEN: Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Die betreffende Person ist ins Freie, fern von dem Unfallsort, zu tragen. Geht die - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes Atmung aus, so ist die künstliche Beatmung vorzunehmen. Die für den Retter geeigneten Maßnahmen sind zu treffen. Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Keine 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Gefahrenpiktogramme
IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Die Behälter sind geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, geschützt vor der direkten - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben nicht vorhanden. Sonneneinstrahlung aufzubewahren. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 - IMO: International Maritime Organization Bezug zu nehmen ist. Portlandzementklinker - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP Produkt Es sind keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt. Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Punkt 40 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden. - LC50: Tödliche Konzentration 50% - LD50: Tödliche Dosis 50% Enthaltene Stoffe 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Angaben nicht vorhanden. Prüfung von löslichem Chrom (VI): Punkt 47 Portlandzementklinker 12.3. Bioakkumulationspotenzial - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad Eigenschaften Wert Angaben Für Zemente, die mit einem Mittel zur Reduzierung von Chrom (VI) ausgerüstet sind, verringert sich, in Übereinstimmung mit den in Abschnitt
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Reg. Nr.: Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ... / >>
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften zuführen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: mit viel Wasser waschen.
Enthält
Portlandzementklinker
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.