Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-08
Produktidentifikator
TLV
CAS-Nr.
Nummer
REACH-Registrierungsnummer
Esente
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
AKUTE TOXIZITÄT Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
ERKLÄRUNG
Hersteller / Lieferant
Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken.. Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. MAK CHE 5 INHALB auszuwählen ist. 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) 10.2. Chemische Stabilität
2.2. Kennzeichnungselemente
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft TLV-ACGIH x = Konz. % 1 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION - The Merck Index. - 10th Edition 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. AUGENSCHUTZ - Handling Chemical Safety 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Der Einsatz von Vollkopfschirmen bzw. Schutzschirme in Verbindung mit eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. ATEMSCHUTZ - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 14.3. Transportgefahrenklassen Über die nachfolgend aufgeführten, darin enthaltenen Stoffe wurde eine sicherheitsrelevante chemische Beurteilung vorgenommen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
1272/2008 (CLP) EINATB In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine KARZINOGENITÄT 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) 6.2. Umweltschutzmaßnahmen zugeführt werden. Der Verkauf und der Gebrauch des Zements unterliegen einer Beschränkung des Gehalts an löslichem Chrom (VI) (REACH Annex 17, Punkt gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) Portlandzementklinker 47, Chromium VI Compounds): Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als CAS 1) Zement und zementhaltige Gemische dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie nach dem Anmischen mehr als 2 Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als 65997-15-1 5 ≤ x < 10 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) CE mg/kg (0,0002 %) lösliches Chrom (VI) im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements enthalten. gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 266-043-4 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) 2015/830. INDEX 2) Wenn Reduktionsmittel verwendet werden, müssen die Lieferanten, unbeschadet der Anwendung der anderen gemeinschaftlichen 2015/830. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf HANDSCHUTZ 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Reg. Nr. Bestimmungen zu Klassifikation, Verpackung und Etikettierung der Stoffe und Gemische, vor der Inverkehrbringung sicherstellen, dass die Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Ist eine längere Berührung mit dem Produkt geplant, so empfiehlt sich, die Hände mit eindringungssicheren Arbeitshandschuhen zu schützen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) Kalziumhydrat Verpackung des Zements oder der zementhaltigen Gemische sichtbar, lesbar und dauerhaft mit den Informationen über Verpackungsdatum, Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit Gefahreinstufung und Gefahrangabe: (Bez. Norm EN 374). 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) CAS Lagerbedingungen und geeignetem Lagerzeitraum gekennzeichnet ist, um die Aktivität des Reduktionsmittels aufrecht zu erhalten und um Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 1305-62-0 3 ≤ x < 5 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
UN-Nummer
Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Das Arbeitshandschuhmaterial muss aufgrund des Einsatzverfahrens sowie der zu erwartenden Ausgangsprodukte festgelegt werden. Es SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 14. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP) CE den Gehalt an löslichem Chrom (VI) unterhalb des in Abschnitt 1 angegebenen Grenzwerts zu halten. Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 215-137-3 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem wird ferner darauf hingewiesen, dass Latex-Handschuhe Sensibilisierungserscheinungen hervorrufen können. 15. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP) INDEX 3) Abweichend dazu müssen die Abschnitte 1 und 2 nicht für die Inverkehrbringung und den Gebrauch in vollautomatischen Abläufen Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Nicht anwendbar HAUTSCHUTZ Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 16. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP) Reg. Nr. angewandt werden, die aus der Nähe kontrolliert werden, bei denen der Zement und die zementhaltigen Gemische ausschließlich von Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B 01-2119475151-45-0201 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 13 erfolgen. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO 10.5. Unverträgliche Materialien 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Maschinen gehandhabt werden und bei denen keine Möglichkeit des Hautkontakts besteht.