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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

1305-62-0

Name der Chemikalie

Calcium dihydroxide

Konzentration

N/A

EC/CAS

215-137-3

Name der Chemikalie

Calcium hydroxide

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Produktidentifikator

P302+P352

CAS-Nr.

Nummer

REACH-Registrierungsnummer

Esente

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

AKUTE TOXIZITÄT Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

ERKLÄRUNG

Hersteller / Lieferant

Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht

NOTRUFNUMMERN:

145

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

FASSA S.r.l

E-Mail-Addresse

laboratorio.spresiano@fassabortolo.it

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

Enthält

Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft Angemessene Schutzvorrichtungen (einschl. der Personenschutzvorrichtungen gemäß Abs. 8 aus den Sicherheitsangaben) sind zur mg/m3 ppm mg/m3 ppm In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine KARZINOGENITÄT 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) zugeführt werden. Der Verkauf und der Gebrauch des Zements unterliegen einer Beschränkung des Gehalts an löslichem Chrom (VI) (REACH Annex 17, Punkt Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für MAK CHE 5 INHALB Portlandzementklinker Kalziumhydrat

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) 1272/2008 (CLP) EINATB Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) 1) Zement und zementhaltige Gemische dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie nach dem Anmischen mehr als 2 ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) Portlandzementklinker mg/kg (0,0002 %) lösliches Chrom (VI) im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements enthalten. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) CAS 2) Wenn Reduktionsmittel verwendet werden, müssen die Lieferanten, unbeschadet der Anwendung der anderen gemeinschaftlichen gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 65997-15-1 5 ≤ x < 10 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf HANDSCHUTZ 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) 2015/830. CE Bestimmungen zu Klassifikation, Verpackung und Etikettierung der Stoffe und Gemische, vor der Inverkehrbringung sicherstellen, dass die 2015/830. 266-043-4 Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Ist eine längere Berührung mit dem Produkt geplant, so empfiehlt sich, die Hände mit eindringungssicheren Arbeitshandschuhen zu schützen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. INDEX Verpackung des Zements oder der zementhaltigen Gemische sichtbar, lesbar und dauerhaft mit den Informationen über Verpackungsdatum, Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. (Bez. Norm EN 374). 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Reg. Nr. Lagerbedingungen und geeignetem Lagerzeitraum gekennzeichnet ist, um die Aktivität des Reduktionsmittels aufrecht zu erhalten und um Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 10.4. Zu vermeidende Bedingungen

2.2. Kennzeichnungselemente

47, Chromium VI Compounds): Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. TLV-ACGIH x = Konz. % 1 AUGENSCHUTZ - Handling Chemical Safety 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung 13 erfolgen. Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar Der Einsatz von Vollkopfschirmen bzw. Schutzschirme in Verbindung mit eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. ATEMSCHUTZ - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Über die nachfolgend aufgeführten, darin enthaltenen Stoffe wurde eine sicherheitsrelevante chemische Beurteilung vorgenommen. Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 14.3. Transportgefahrenklassen Es empfiehlt sich, eine filtrierende Vollgesichtsmaske Typ P aufzusetzen, deren Klasse (1. 2 bzw. 3) und effektive Notwendigkeit je nach dem

UN-Nummer

Das Arbeitshandschuhmaterial muss aufgrund des Einsatzverfahrens sowie der zu erwartenden Ausgangsprodukte festgelegt werden. Es SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 14. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP) Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Kalziumhydrat den Gehalt an löslichem Chrom (VI) unterhalb des in Abschnitt 1 angegebenen Grenzwerts zu halten. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: wird ferner darauf hingewiesen, dass Latex-Handschuhe Sensibilisierungserscheinungen hervorrufen können. 15. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP) CAS 3) Abweichend dazu müssen die Abschnitte 1 und 2 nicht für die Inverkehrbringung und den Gebrauch in vollautomatischen Abläufen Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 1305-62-0 3 ≤ x < 5 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Nicht anwendbar HAUTSCHUTZ Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 16. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP) CE angewandt werden, die aus der Nähe kontrolliert werden, bei denen der Zement und die zementhaltigen Gemische ausschließlich von Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 215-137-3 H315 Verursacht Hautreizungen. Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO INDEX Maschinen gehandhabt werden und bei denen keine Möglichkeit des Hautkontakts besteht. Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 10.5. Unverträgliche Materialien 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION - The Merck Index. - 10th Edition Reg. Nr. Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 01-2119475151-45-0201

Aspirationsgefahr

N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Kalziumhydrat

Gefahrenpiktogramme

Ausgang der Risikobeurteilung festzulegen ist (Bez. Norm EN 149). - Webseite IFA GESTIS ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

Weitere Informationen

Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - Webseite ECHA-Agentur Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 14.4. Verpackungsgruppe Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: werden. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung

Toxikologische Angaben

ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen AUGEN: Eventuelle Kontaktlinsen sind zu entfernen. Man muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang Nicht anwendbar Erläuterung für den Benutzer: Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 12.1. Toxizität HAUT: Beschmutzte, getränkte Kleidung ist auszuziehen. Man muss unverzüglich duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. STOT SE 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, gefahrenkategorie 3 Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, VERSCHLUCKEN: Es muss die größtmögliche Menge Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, sind benetzte vergewissern. Skin Sens. 1B Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B EPY 9.6.3 - SDS 1004.13 Durchsicht Nr.7 DE vom 17/12/2018 Neue Erstellung Gedruckt am 18/11/2020 Seite Nr. 2 / 11 ... / >>

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Sicherheitshinweise

P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß nationalen Vorschriften zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.

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