P302+P352

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Überarbeitet am : 2018-12-17

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GHS05 GHS07
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2018-12-17

Produktidentifikator

P302+P352

CAS-Nr.

Nummer

REACH-Registrierungsnummer

Esente

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

- DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Angaben nicht vorhanden

Hersteller / Lieferant

Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht

NOTRUFNUMMERN:

- RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

FASSA S.r.l

E-Mail-Addresse

laboratorio.spresiano@fassabortolo.it

GHS-Informationen

Signalwort

Gefahr

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H315, H317, H318, H335

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H315

Causes skin irritation

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

2.2. Kennzeichnungselemente

KEIMZELL-MUTAGENITÄT Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. zugeführt werden. x = Konz. % (Bez. Norm EN 374). 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Nicht anwendbar 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Das Arbeitshandschuhmaterial muss aufgrund des Einsatzverfahrens sowie der zu erwartenden Ausgangsprodukte festgelegt werden. Es Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 10.5. Unverträgliche Materialien Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. wird ferner darauf hingewiesen, dass Latex-Handschuhe Sensibilisierungserscheinungen hervorrufen können. Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. 14.3. Transportgefahrenklassen AUGEN: Eventuelle Kontaktlinsen sind zu entfernen. Man muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition HAUTSCHUTZ SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen. abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Angaben nicht vorhanden. ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

1272/2008 (CLP) 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments Der Verkauf und der Gebrauch des Zements unterliegen einer Beschränkung des Gehalts an löslichem Chrom (VI) (REACH Annex 17, Punkt Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) 10.2. Chemische Stabilität Portlandzementklinker Bei der Risikobeurteilung empfiehlt sich, die aus dem ACGIH hervorgehenden Berufsaussetzungsschwellenwerte für sonst nicht klassifizierte Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 47, Chromium VI Compounds): ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) CAS träge Pulver( PNOC einatmbare Fraktion 3 mg/mc; PNOC inhalierbare Fraktion 10 mg/c) zu berücksichtigen. Bei Überschreitung solcher 1) Zement und zementhaltige Gemische dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie nach dem Anmischen mehr als 2 Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) 65997-15-1 10 ≤ x < 20 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) CE Schwellenwerte empfiehlt sich, einen Filter Typ P einzusetzen, dessen Klasse (1, 2 bzw. 3) nach dem Ausgang der Risikobeurteilung KARZINOGENITÄT mg/kg (0,0002 %) lösliches Chrom (VI) im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements enthalten. als gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 266-043-4 Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) 2015/830. INDEX auszuwählen ist. 2) Wenn Reduktionsmittel verwendet werden, müssen die Lieferanten, unbeschadet der Anwendung der anderen gemeinschaftlichen 2015/830. Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Falls das Produkt brennbar der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Reg. Nr. In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Bestimmungen zu Klassifikation, Verpackung und Etikettierung der Stoffe und Gemische, vor der Inverkehrbringung sicherstellen, dass die Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen ist, eine explosionsschützende Vorrichtung verwenden. Rückstände sind mit Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. Verpackung des Zements oder der zementhaltigen Gemische sichtbar, lesbar und dauerhaft mit den Informationen über Verpackungsdatum, vorliegen.

UN-Nummer

Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT Lagerbedingungen und geeignetem Lagerzeitraum gekennzeichnet ist, um die Aktivität des Reduktionsmittels aufrecht zu erhalten und um Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. den Gehalt an löslichem Chrom (VI) unterhalb des in Abschnitt 1 angegebenen Grenzwerts zu halten. Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt Nicht anwendbar 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 3) Abweichend dazu müssen die Abschnitte 1 und 2 nicht für die Inverkehrbringung und den Gebrauch in vollautomatischen Abläufen Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 13 erfolgen. HANDSCHUTZ angewandt werden, die aus der Nähe kontrolliert werden, bei denen der Zement und die zementhaltigen Gemische ausschließlich von Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung - The Merck Index. - 10th Edition Ist eine längere Berührung mit dem Produkt geplant, so empfiehlt sich, die Hände mit eindringungssicheren Arbeitshandschuhen zu schützen SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION Maschinen gehandhabt werden und bei denen keine Möglichkeit des Hautkontakts besteht. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. - Handling Chemical Safety

Gefahrenpiktogramme

Webseite IFA GESTIS Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN ISO HAUT: Beschmutzte, getränkte Kleidung ist auszuziehen. Man muss unverzüglich duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Nicht anwendbar - Webseite ECHA-Agentur 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse VERSCHLUCKEN: Es muss die größtmögliche Menge Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Weitere Informationen

Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien) AUGENSCHUTZ Erbrechen herbeigeführt werden, wenn nicht ausdrücklich vom Arzt angeordnet. 14.4. Verpackungsgruppe Der Einsatz von Vollkopfschirmen bzw. Schutzschirme in Verbindung mit eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166).

Aspirationsgefahr

EINATMEN: Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Die betreffende Person ist ins Freie, fern von dem Unfallsort, zu tragen. Geht die Angaben nicht vorhanden. Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist ATEMSCHUTZ Atmung aus, so ist die künstliche Beatmung vorzunehmen. Die für den Retter geeigneten Maßnahmen sind zu treffen. vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, sind benetzte Nicht anwendbar Erläuterung für den Benutzer: Es empfiehlt sich, eine filtrierende Vollgesichtsmaske Typ P aufzusetzen, deren Klasse (1. 2 bzw. 3) und effektive Notwendigkeit je nach dem Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen auszuziehen. die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. Eye Dam. 1 Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 Ausgang der Risikobeurteilung festzulegen ist (Bez. Norm EN 149). Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. EPY 9.6.3 - SDS 1004.9 ... / >>

Signalwort

Gefahr

Gefahrenhinweise

H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Sicherheitshinweise

P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: mit viel Wasser / . . . waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß geltenden nationalen Vorschriften entsorgen.

Enthält

Portlandzementklinker

2.3 Sonstige Gefahren

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.

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