Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-07
Produktidentifikator
P501
CAS-Nr.
65997-15-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse angewandt werden, die aus der Nähe kontrolliert werden, bei denen der Zement und die zementhaltigen Gemische ausschließlich von - The Merck Index. - 10th Edition
Hersteller / Lieferant
maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%
NOTRUFNUMMERN:
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP ppm CE Geruchsschwelle - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien Wechselwirkungen VLA 266-043-4 ESP 5 Nicht verfügbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit INDEX pH-Wert - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes VLEP FRA 5 11,5-13 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit Reg. Nr. Schmelzpunkt / Gefrierpunkt - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Angaben nicht vorhanden. WEL Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) GBR 5 Nicht verfügbar Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Kalziumhydrat Siedebeginn - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als TLV GRC 5 Nicht anwendbar Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Keine gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) CAS Siedebereich Portlandzementklinker (weiß) - IMO: International Maritime Organization gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) AK 1305-62-0 HUN 3 ≤ x < 10 5 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335 Nicht verfügbar Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt AKUTE TOXIZITÄT 2015/830. CE Flammpunkt Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden. - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP 2015/830. NPEL 215-137-3 SVK 5 Nicht anwendbar 13 erfolgen. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. INDEX Verdampfungsgeschwindigkeit - LC50: Tödliche Konzentration 50% Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. OEL EU 1 Nicht verfügbar LC50 (Inhalativ) der Mischung: Produkt Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) 12.3. Bioakkumulationspotenzial 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Reg. Nr. Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen - LD50: Tödliche Dosis 50% LD50 (Oral) der Mischung: TLV-ACGIH 01-2119475151-45 5 nicht anwendbar Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Vorgesehene, Umwelt nicht belastende Konzentration - PNEC Untere Entzündungsgrenze - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Punkt 40 Nicht verfügbar LD50 (Dermal) der Mischung: Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Obere Entzündungsgrenze Angaben nicht vorhanden.
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 Referenzwert in Süßwasser Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 Nicht verfügbar H318 Verursacht schwere Augenschäden. 0,49 Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) mg/l Untere Explosionsgrenze - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 Referenzwert in Meereswasser Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 Nicht verfügbar H315 Verursacht Hautreizungen. 0,32 mg/l Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Obere Explosionsgrenze - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B Referenzwert für Kleinstorganismen STP Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B Nicht verfügbar H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 3 mg/l 12.4. Mobilität im Boden ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung Dampfdruck - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration Referenzwert für Erdenwesen Portlandzementklinker (weiß) Nicht verfügbar 1080 mg/kg Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) LD50 (Dermal) > 2000 mg/kg (rabbit)
2.2. Kennzeichnungselemente
Gesundheit – abgeleitetes wirkungsneutrales Niveau – DNEL / DMEL Dampfdichte - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Nicht verfügbar 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine Relative Dichte Angaben nicht vorhanden. - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter Kalziumhydrat Auswirkungen bei Verbrauchern 1,2-1,4 Auswirkungen bei Arbeitern Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Loeslichkeit - TLV: Schwellengrenzwert Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Aussetzungsweg Lokale System Nicht verfügbar Lokale System Lokale System AUGEN: Eventuelle Kontaktlinsen sind zu entfernen. Man muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Lokale LD50 (Oral) System > 2000 mg/kg (Rat, OECD 425) Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. LD50 (Dermal) akute Nicht verfügbar chronische > 2500 mg/kg (Rabbit, OCSE 402) chronische akute chronische chronische
Gefahrenpiktogramme
vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, sind benetzte Keine Selbstentzündungstemperatur - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze Einatmung 4 Nicht verfügbar 1 4 HAUT: Beschmutzte, getränkte Kleidung ist auszuziehen. Man muss unverzüglich duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen auszuziehen. 1 Zersetzungstemperatur - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze VERSCHLUCKEN: Es muss die größtmögliche Menge Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT mg/m3 Nicht verfügbar mg/m3 Viskositaet Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: - VOC: flüchtige organische Verbindung Erbrechen herbeigeführt werden, wenn nicht ausdrücklich vom Arzt angeordnet. Nicht verfügbar 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Keine
Gefahrenhinweise
Explosive Eigenschaften - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH nicht anwendbar EINATMEN: Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Die betreffende Person ist ins Freie, fern von dem Unfallsort, zu tragen. Geht die Verursacht Hautreizungen 12.6. Andere schädliche Wirkungen (C) = CEILING ; INHALB = Inhalierbare Fraktion ; EINATB = Einatmbare Fraktion ; THORXG = Thoraxgängige Fraktion. Oxidierende Eigenschaften - WGK: Wassergefährdungsklassen. Atmung aus, so ist die künstliche Beatmung vorzunehmen. Die für den Retter geeigneten Maßnahmen sind zu treffen. Nicht verfügbar Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Die Behälter sind geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, geschützt vor der direkten Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: VND = Erkannte Gefahr, jedoch kein DNEL/PNEC-Wert vorliegend ; NEA = Keine Aussetzung vorgesehen ; NPI = keine erkannte SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Sonneneinstrahlung aufzubewahren. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, wobei auf den Abschnitt 10 Keine H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Weitere Informationen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Gefahr. Angaben nicht vorhanden. Bezug zu nehmen ist. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Verursacht schwere Augenschäden Vorsorgeuntersuchungen Bei der Risikobeurteilung empfiehlt sich, die aus dem ACGIH hervorgehenden Berufsaussetzungsschwellenwerte für sonst nicht klassifizierte 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Es sind keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt.
Signalwort
Bei arbeiten mit diesem Produkt sind keine Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. Dies nur unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der Gefahr träge Pulver( PNOC einatmbare Fraktion 3 mg/mc; PNOC inhalierbare Fraktion 10 mg/c) zu berücksichtigen. Bei Überschreitung solcher Angaben nicht vorhanden. 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ... / >>
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß geltenden nationalen Vorschriften entsorgen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: mit viel Wasser waschen.
Enthält
Portlandzementklinker (weiß) Kalziumhydrat
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.