Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,005≤x<0,05
EC/CAS
611-341-5/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
8-10
EC/CAS
220-239-6/2682-20-4
Name der Chemikalie
2-Methyl-2H-isothiazol-3-one
Konzentration
1.02-1.08
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-04-24
Produktidentifikator
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT Schnell abbaubar - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EINATMEN: Die betroffene Person ist ins Freie zu tragen. Ist die Atmung schwerfällig, so ist ein Arzt zur Rate zu ziehen. EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt (Richtlinie 2004/42/EG) Kategorie A/h, Wb: Maximaler VOC-Gehalt 30 g/l (Januar 2010); VOC-Gehalt - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung VERSCHLUCKEN: Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Erbrechen darf nur auf Anweisung des Arztes herbeigeführt werden. Ohne Das Produkt in in eindeutig etikettierten Gebinden aufzubewahren. Die Gebinden sind von ggf. unverträglichen Werkstoffen fernzuhalten, Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) als nicht gefährlich eingestuft. des Produkts <30 g/l Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) als nicht gefährlich eingestuft. Anweisung des Arztes bzw. wenn die betroffene Person ohnmächtig ist, darf nichts mündlich verabreicht werden. wobei auf den Abschnitt 10 Bezug zu nehmen ist. Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Keine Allerdings erfordert das Produkt aufgrund der darin enthaltenen gefährlichen Stoffe, deren Konzentrationen unter dem Abschnitt Nr. 3
Enthält
Schnell abbaubar - IMO: International Maritime Organization Allerdings erfordert das Produkt aufgrund der darin enthaltenen gefährlichen Stoffe, deren Konzentrationen unter dem Abschnitt Nr. 3 aufgeführt sind, ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten mit entsprechenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/830. 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP aufgeführt sind, ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten mit entsprechenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/830. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 7.3. Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) - LC50: Tödliche Konzentration 50% Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Keine 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on Schnell abbaubar - LD50: Tödliche Dosis 50% Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 10.1. Reaktivität Angaben nicht vorhanden. - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad 12.3. Bioakkumulationspotenzial Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) KEIMZELL-MUTAGENITÄT
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%.
2.2. Kennzeichnungselemente
ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration 10.2. Chemische Stabilität Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Angaben nicht vorhanden. 8.1. Zu überwachende Parameter Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Keine KARZINOGENITÄT Einteilungsbeiwert: n-Oktanol / Wasser - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 0,7 Log Kow Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Angaben nicht vorhanden.