P305+P351+P338

FASSA S.r.l

Überarbeitet am : 2021-06-04

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GHS05
Gesundheitsrisikobewertung 5
Sicherheitsrisikobewertung 3
Umweltrisikobewertung 5

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

236-675-5

Name der Chemikalie

Titandioxid; [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] (2020/217)

Konzentration

N/A

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2021-06-04

Produktidentifikator

P305+P351+P338

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches

Oxidierende Eigenschaften ATE (Dermal) der Mischung 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP)

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

P310 WEL GBR Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen 4

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS05

Unternehmensinformationen

Unternehmen

FASSA S.r.l

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H301, H311, H314, H315, H317, H318, H330, H335, H400, H410, H411

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H301

Toxic if swallowed

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

Vorbeugung der Kontaminierung von Haut, Augen und persönlichen Kleidungsstücken aufzusetzen. Diese Anweisungen gelten sowohl für ATEMSCHUTZ Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse die in dieser Karte vorhandenen Informationen gründen sich auf die Kenntnisse, die bei uns, am Datum der letzten Version, verfügbar sind. INDEX Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden. Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. H410 022-006-00-2 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 2004/37/EG; Richtlinie 2000/39/EG; Richtlinie 98/24/EG; Richtlinie 91/322/EEG.

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt Der Benutzer muß sich über die Tauglichkeit und Vollständigkeit der Informationen, bezüglich des speziellen Gebrauches des Produktes, Ammonia, aqueous solution Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: H411 TLV-ACGIH Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. ACGIH 2020 Keine sich, eine Maske mit Filter Typ A in Verbindung mit einem Filter Typ P aufzusetzen (Bez. Norm EN 14387). KARZINOGENITÄT vergewissern. 10.5. Unverträgliche Materialien 12.3. Bioakkumulationspotenzial 6.2. Umweltschutzmaßnahmen CAS EUH071 1336-21-6 0 ≤ x < 0,5 Wirkt ätzend auf die Atemwege. Skin Corr. 1B H314, Eye Dam. 1 H318, STOT SE 3 H335, Aquatic Acute 1 H400 M=1, Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Reichen die ergriffenen, technischen Maßnahmen zur Minderung der Aussetzung des Arbeitnehmers an den berücksichtigten Man darf dieses Dokument nicht als Garantie von keiner spezifischen Eigenschaft des Produktes interpretieren. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht Aquatic Chronic 2 H411, Kalziumhydrat Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Schwellenwerte nicht aus, so ist Einsatz von Atemwege-Schutzvorrichtungen notwendig. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird, hat der Benutzer die Pflicht, unter eigener Verantwortung, die Gesetze gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) Schwellengrenzwert Ammonia, aqueous solution Angaben nicht vorhanden. gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) einatmen. Anmerkung zur Einstufung gemäß Anhang VI der CLP-Verordnung: B Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Fall begrenzt. und die geltenden Vorschriften, im Bereich der Hygiene und der Sicherheit, zu beachten. Für nicht korrekten Gebrauch wird nicht gehaftet. Produkt 2015/830. CE 2015/830. Typ Unverträglich mit: 215-647-6 Staat TWA/8St STEL/15Min

Bemerkungen

Beobachtungen NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden. Punkt TITANDIOXID [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm] 3 Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. INDEX Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Silber,Silbersalze,Blei,Bleisalze,Zink,Zinksalze,Chlorwasserstoffsäure,Salpetersäure,Oleum,Halogene,Akrolein,Nitromethan,Acrylsäure. 007-001-01-2 mg/m3 ppm mg/m3 ppm 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft Enthaltene Stoffe Die Einstufung als „karzinogen bei Einatmen“ gilt nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 12.4. Mobilität im Boden Reg. Nr.

Gefahrenhinweise

VLA Punkt 01-2119488876-14 ESP 75 5 Kalkstein (Kalziumkarbonat) Gefahreinstufung und Gefahrangabe: werden. Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm. 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter Gefahreinstufung und Gefahrangabe: VLEP FRA 5 Das ausgetretene Produkt ist in ein geeignetes Behältnis einzusaugen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Produkt BERECHNUNGSMETHODEN ZUR EINSTUFUNG Reg. Nr.: Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) CAS Ammonia, aqueous solution Angaben nicht vorhanden. - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 TLV Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 2682-20-4 GRC 0,00015 ≤ x < 0,0015Acute Tox. 2 H330, Acute Tox. 3 H301, Acute Tox. 3 H311, Skin Corr. 1B H314, 5 H318 Verursacht schwere Augenschäden. zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Das Restprodukt ist mit trägem, absorbierendem Material aufzunehmen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT Chemisch-physikalischen Gefahren: Die Einstufung des Produkts wurde aus den in der CLP-Verordnung, Anhang I, Teil 2, festgelegten Punkt 75 TITANDIOXID [in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 AK Kann entwickeln: Stickstoffoxide. Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 HUN 5 Eye Dam. 1 H318, Skin Sens. 1A H317, Aquatic Acute 1 H400 M=10, H315 Verursacht Hautreizungen. Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Kriterien abgeleitet. Die Bestimmungsmethoden für die chemischen und physikalischen Eigenschaften sind in Abschnitt 9 aufgeführt. μm] ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. NPEL Punkt SVK 75 5 NATRIUMHYDROXID Aquatic Chronic 1 H410 M=1, EUH071

Toxikologische Angaben

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse

Gesundheitsrisiken

Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung, Teil 3, CE - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 WEL 220-239-6 GBR 5 aufgeführt, soweit nicht in Abschnitt 11 anders angegeben. Punkt 75 Ammonia, aqueous solution 6.4. Verweis auf andere Abschnitte INDEX - DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau Da keine experimentellen toxikologischen Daten über das Produkt vorhanden sind, wurden die möglichen Gesundheitsrisiken auf den OEL 613-326-00-9 EU 1 Reg. Nr.: 01-2119488876-14 SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION

Umweltgefahren

Die Einstufung des Produkts beruht auf den Berechnungsmethoden, wie in Anhang I der CLP-Verordnung, Teil 4, Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten ≥ als 0,1%. - EmS: Emergency Schedule Eigenschaften der enthaltenen Substanzen gemäß den Kriterien der Referenznormen zur Klassifizierung bewertet. TLV-ACGIH Punkt 75 5 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on aufgeführt, soweit nicht in Abschnitt 12 anders angegeben. Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Vorgesehene, Umwelt nicht belastende Konzentration - PNEC - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Zur Auswertung toxikologischer Auswirkungen bei Produktaussetzung sind die Konzentrationen der einzelnen, evtl. unter Abs. 3 aufgeführten, Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Änderungen im Vergleich zur vorigen Revision: Punkt 75 1-ossido di piridin-2-tiolo, sale di sodio 12.6. Andere schädliche Wirkungen

Gefahrenpiktogramme

Eigenschaften - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes Referenzwert in Süßwasser Wert Angaben 0,49 Schadstoffe zu berücksichigen. An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: mg/l Physikalischer Zustand - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung Verordnung (EG) Nr. 2019/1148 - über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe Referenzwert in Meereswasser pastenartige Flüssigkeit

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