Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-15
Produktidentifikator
P280
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
AKUTE TOXIZITÄT Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nummer des Chemical Abstract Service
Hersteller / Lieferant
Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der
NOTRUFNUMMERN:
+39 02.66101029, +39 06.68593726, +39 0881.732326
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
Enthält
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL Der Verkauf und der Gebrauch des Zements unterliegen einer Beschränkung des Gehalts an löslichem Chrom (VI) (REACH Annex 17, Punkt Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. auszuwählen ist. 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) MAK CHE 5 INHALB 10.2. Chemische Stabilität Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft 47, Chromium VI Compounds): TLV-ACGIH 1 EINATB
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine KARZINOGENITÄT 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 1272/2008 (CLP) gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) mg/kg (0,0002 %) lösliches Chrom (VI) im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements enthalten. Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) Portlandzementklinker (weiß) 2) Wenn Reduktionsmittel verwendet werden, müssen die Lieferanten, unbeschadet der Anwendung der anderen gemeinschaftlichen Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. 11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) CAS Bestimmungen zu Klassifikation, Verpackung und Etikettierung der Stoffe und Gemische, vor der Inverkehrbringung sicherstellen, dass die gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) 65997-15-1 10 ≤ x < 20 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Not-Aus-Duschen mit Gesicht-Augen-Spülen sind vorzusehen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) 2015/830. CE Verpackung des Zements oder der zementhaltigen Gemische sichtbar, lesbar und dauerhaft mit den Informationen über Verpackungsdatum, 2015/830. 266-043-4 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf HANDSCHUTZ 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. INDEX Lagerbedingungen und geeignetem Lagerzeitraum gekennzeichnet ist, um die Aktivität des Reduktionsmittels aufrecht zu erhalten und um Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Ist eine längere Berührung mit dem Produkt geplant, so empfiehlt sich, die Hände mit eindringungssicheren Arbeitshandschuhen zu schützen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 14. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP) Reg. Nr. den Gehalt an löslichem Chrom (VI) unterhalb des in Abschnitt 1 angegebenen Grenzwerts zu halten. Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) Gefahreinstufung und Gefahrangabe: (Bez. Norm EN 374). 15. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP) Kalziumhydrat 3) Abweichend dazu müssen die Abschnitte 1 und 2 nicht für die Inverkehrbringung und den Gebrauch in vollautomatischen Abläufen Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
2.2. Kennzeichnungselemente
zugeführt werden. 1) Zement und zementhaltige Gemische dürfen nicht in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn sie nach dem Anmischen mehr als 2 x = Konz. % Der Einsatz von Vollkopfschirmen bzw. Schutzschirme in Verbindung mit eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Kalziumhydrat Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. ATEMSCHUTZ - Webseite IFA GESTIS 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte 14.3. Transportgefahrenklassen
UN-Nummer
Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Das Arbeitshandschuhmaterial muss aufgrund des Einsatzverfahrens sowie der zu erwartenden Ausgangsprodukte festgelegt werden. Es SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 16. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP) CAS angewandt werden, die aus der Nähe kontrolliert werden, bei denen der Zement und die zementhaltigen Gemische ausschließlich von Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 1305-62-0 5 ≤ x < 9 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem wird ferner darauf hingewiesen, dass Latex-Handschuhe Sensibilisierungserscheinungen hervorrufen können. CE Maschinen gehandhabt werden und bei denen keine Möglichkeit des Hautkontakts besteht. Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 215-137-3 H315 Verursacht Hautreizungen. Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Nicht anwendbar HAUTSCHUTZ Kann die Atemwege reizen - The Merck Index. - 10th Edition INDEX Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige H335 Kann die Atemwege reizen. 13 erfolgen. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO - Handling Chemical Safety 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Reg. Nr. exposition, gefahrenkategorie 3 01-2119475151-45-0201 10.5. Unverträgliche Materialien 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte AUGENSCHUTZ - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Über die nachfolgend aufgeführten, darin enthaltenen Stoffe wurde eine sicherheitsrelevante chemische Beurteilung vorgenommen. Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar