Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-05-14
Produktidentifikator
P261
CAS-Nr.
26530-20-1),
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Angaben nicht vorhanden Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt Kann allergische Reaktionen hervorrufen - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden
Hersteller / Lieferant
Informationen zu alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid entnehmen Sie bitte Abschnitt 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H311, H314, H315, H317, H318, H319, H331, H335, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Schwellengrenzwert Geruchsschwelle Der Schutz von Arbeitnehmern wäre durch Einhaltung der derzeitigen Grenzwerte für berufsbedingte Exposition sichergestellt. Außerdem Nicht anwendbar Nicht verfügbar 7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) 14.4. Verpackungsgruppe Portlandzementklinker pH-Wert Da keine besonderen Daten über das Präparat vorhanden sind, muss man es gemäß den besten Arbeitserfahrungen benutzen. Darauf Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. müssen Arbeitnehmer im richtigen Gebrauch und in der richtigen Handhabung dieses Produktes entsprechend geschult werden. Typ Staat TWA/8St 11,5-13 STEL/15Min Bemerkung / Beobachtungen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet. 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) CAS Schmelzpunkt / Gefrierpunkt achten, dass das Produkt nicht in die Umwelt gelangt. Auf jeden Fall darf das Produkt nicht in den Boden oder in die Wasserläufe eindringen. 65997-15-1 1 ≤ x < 3 mg/m3 ppm Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 Nicht verfügbar mg/m3 ppm 9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) CE Siedebeginn Die dazu zuständigen Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den VLA 266-043-4 ESP 0,1 Nicht anwendbar EINATB 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Nicht anwendbar 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als INDEX Siedebereich Boden oder die Vegetation verseucht hat. Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen im Grundwasser so weit wie möglich zu verringern. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als VLEP FRA 0,1 Nicht verfügbar EINATB
Weitere Informationen
11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) Reg. Nr. Flammpunkt gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) WEL Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) GBR 0,1 Nicht anwendbar EINATB Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit Angaben nicht vorhanden. 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) 12.1. Toxizität 2015/830. 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on Verdampfungsgeschwindigkeit Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind: 2015/830. AK HUN 0,15 Nicht verfügbar EINATB Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Nicht anwendbar 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. CAS Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. VLEP 26530-20-1 ITA 0,005 ≤ x < 0,05 0,025 Acute Tox. 3 H311, Acute Tox. 3 H331, Acute Tox. 4 H302, Skin Corr. 1B H314, nicht anwendbar EINATB 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen 14. Verordnung (EU) 2018/669 (XI Atp. CLP) Untere Entzündungsgrenze Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt NDS/NDSCh Acute Tox. 3 POL Akute Toxizität, gefahrenkategorie 3 2 Eye Dam. 1 H318, Skin Sens. 1A H317, Aquatic Acute 1 H400 M=10, Nicht verfügbar Tot Gefahreinstufung und Gefahrangabe: 15. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP) Obere Entzündungsgrenze 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on Gefahreinstufung und Gefahrangabe: NDS/NDSCh Acute Tox. 4 POL Akute Toxizität, gefahrenkategorie 4 0,3 Aquatic Chronic 1 H410 M=1 Nicht verfügbar EINATB 13 erfolgen. Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar 16. Verordnung (EU) 2019/521 (XII Atp. CLP) CE Untere Explosionsgrenze LC50 - Fische Augenreizung, gefahrenkategorie 2 VLE Skin Corr. 1B Augenreizung, gefahrenkategorie 2 247-761-7 PRT Ätz auf die Haut, gefahrenkategorie 1B 0,025 Nicht verfügbar 0,036 mg/l/96h H319 Verursacht schwere Augenreizung. EINATB Verursacht schwere Augenreizung. INDEX Obere Explosionsgrenze EC50 - Krustentiere Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B TLV Eye Dam. 1 Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B 613-112-00-5 ROU Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 0,1 Nicht verfügbar 0,42 mg/l/48h H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. EINATB Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition - The Merck Index. - 10th Edition Dampfdruck EC50 - Algen / Wasserpflanzen NPEL Eye Irrit. 2 SVK Augenreizung, gefahrenkategorie 2 0,1 Nicht verfügbar 0,084 mg/l/72h EINATB
2.2. Kennzeichnungselemente
Handling Chemical Safety Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Dampfdichte NOEC chronisch Fische Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Angaben nicht vorhanden. Angaben nicht zutreffend. TLV-ACGIH Skin Irrit. 2 Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 0,025 Nicht verfügbar 0,022 mg/l 28d - INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Relative Dichte NOEC chronisch Krustentiere STOT SE 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, gefahrenkategorie 3 1,0-1,3 0,002 mg/l 21d Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Loeslichkeit NOEC chronisch Algen / Wasserpflanzen Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Skin Sens. 1A Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1A Nicht verfügbar 0,004 mg/l 72h