Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-137-3/1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
3≤x<10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-01-08
Produktidentifikator
P280
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Angaben nicht vorhanden Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Bestimmungen zu Klassifikation, Verpackung und Etikettierung der Stoffe und Gemische, vor der Inverkehrbringung sicherstellen, dass die 15. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP)
Hersteller / Lieferant
Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der
NOTRUFNUMMERN:
Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP Portlandzementklinker (weiß) Eigenschaften - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration Wert Kalziumhydrat Angaben An folgenden Sektionen sind Änderungen angebracht worden: 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code CAS Schwellengrenzwert Physikalischer Zustand Kalziumhydrat - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen 65997-15-1 5 ≤ x < 10 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335, Skin Sens. 1B H317 Pulver
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
02 / 03 / 08 / 09 / 11 / 12 / 15. CE Farbe LC50 - Marine water fish = 457 mg/l; NOEC = 2000 mg/kg; NOEC = 1080 mg/kg (21d) - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 Typ 266-043-4 Staat TWA/8St weiß STEL/15Min Bemerkung / Beobachtungen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung INDEX Geruch - DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau Angaben nicht vorhanden. Angaben nicht zutreffend. mg/m3 ppm geruchlos mg/m3 ppm Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Reg. Nr. Geruchsschwelle - EmS: Emergency Schedule Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CPL) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als VLA Esente (Reg. 1907/2006 all. V.7) ESP 5 Nicht verfügbar gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) Kalziumhydrat pH-Wert Kalziumhydrat - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien gefährlich eingestuft. Demnach ist dem Produtk ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten nach den Vorschriften der Veroordnung (EU) VLEP FRA 5 11,5-13 Das ausgetretene Produkt aufzunehmen und zur Wiederverwendung bzw. Entsorgung in Behältnisse umzufüllen. Rückstände sind mit Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 2015/830. CAS Schmelzpunkt / Gefrierpunkt LC50 - Fische - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes 2015/830. WEL 1305-62-0 GBR 3 ≤ x < 10 5 Eye Dam. 1 H318, Skin Irrit. 2 H315, STOT SE 3 H335 Nicht verfügbar 50,6 mg/l/96h (pesci d'acqua dolce) Wasserstrahlen zu entsorgen, sofern keine Gegenanzeigen vorliegen. Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. CE Siedebeginn EC50 - Krustentiere - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung Eventuellle Zusatzangaben über Gesundheits- und/oder Umgebungsgefährdungen sind unter den Abschnitten 11 und 12 aufgeführt. TLV 215-137-3 GRC 5 Nicht anwendbar 49,1 mg/l/48h Es ist für eine ausreichende Belüftung des betroffenen Bereichs zu sorgen. Das einzusetzende Behältnis ist auf Verträglichkeit mit dem Angaben nicht vorhanden. INDEX Siedebereich EC50 - Algen / Wasserpflanzen - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code Produkt zu prüfen, wobei der Absch. 10 maßgebend ist. Die Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt AK HUN 5 Nicht verfügbar 184,57 mg/l/72h 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Reg. Nr. Flammpunkt NOEC chronisch Krustentiere - IMO: International Maritime Organization Gefahreinstufung und Gefahrangabe: NPEL 01-2119475151-45 SVK 5 Nicht anwendbar 32 mg/l 14d 13 erfolgen. Wechselwirkungen Verdampfungsgeschwindigkeit NOEC chronisch Algen / Wasserpflanzen - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 OEL Schwere Augenschädigung, gefahrenkategorie 1 EU 1 Nicht verfügbar 48 mg/l 72h H318 Verursacht schwere Augenschäden. Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Der ausführliche Text der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben. Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen - LC50: Tödliche Konzentration 50% Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 TLV-ACGIH Sensibilisierung Haut, gefahrenkategorie 2 5 nicht anwendbar Keine H315 Verursacht Hautreizungen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Angaben nicht vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Vorgesehene, Umwelt nicht belastende Konzentration - PNEC Untere Entzündungsgrenze - LD50: Tödliche Dosis 50% Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B Nicht verfügbar H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Obere Entzündungsgrenze - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad Referenzwert in Süßwasser Nicht verfügbar 0,49 mg/l ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. AKUTE TOXIZITÄT
2.2. Kennzeichnungselemente
Untere Explosionsgrenze
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Referenzwert in Meereswasser Nicht verfügbar 0,32 mg/l Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Obere Explosionsgrenze Portlandzementklinker (weiß) - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Referenzwert für Kleinstorganismen STP Nicht verfügbar 3 mg/l 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen LC50 (Inhalativ) der Mischung: Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Dampfdruck Abbaubarkeit: angaben nicht vorhanden. - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Referenzwert für Erdenwesen Nicht verfügbar 1080 LD50 (Oral) der Mischung: mg/kg Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) Gesundheit – abgeleitetes wirkungsneutrales Niveau – DNEL / DMEL Dampfdichte - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration AUGEN: Eventuelle Kontaktlinsen sind zu entfernen. Man muss sich unverzüglich und ausgiebig mit Wasser mindestens 30 / 60 Minuten lang LD50 (Dermal) der Mischung: Nicht verfügbar Nicht eingestuft (Kein relevanter Inhaltsstoff) 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 12.3. Bioakkumulationspotenzial
Gefahrenpiktogramme
Relative Dichte Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Auswirkungen bei Verbrauchern 1,3-1,5 Auswirkungen bei Arbeitern abwaschen, wobei die Augenlieder gut geöffnet werden sollen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Keine Loeslichkeit - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter HAUT: Beschmutzte, getränkte Kleidung ist auszuziehen. Man muss unverzüglich duschen. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Aussetzungsweg Lokale System Nicht verfügbar Lokale System Lokale System Lokale System Produkthandhabung erst nach Durchlesen aller anderen Abschnitte dieses Sicherheitsblattes. Produktstreuung in der Umwelt ist Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser Angaben nicht vorhanden. - TLV: Schwellengrenzwert akute Nicht verfügbar chronische akute chronische chronische VERSCHLUCKEN: Es muss die größtmögliche Menge Wasser verabreicht werden. Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Es darf kein vorzubeugen. Essen, Trinken, Rauchen sind bei dem Produkteinsatz verboten. Bevor man den Essbereich antritt, sind benetzte Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: Portlandzementklinker (weiß) Selbstentzündungstemperatur - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Erbrechen herbeigeführt werden, wenn nicht ausdrücklich vom Arzt angeordnet. Einatmung LD50 (Dermal) 4 Nicht verfügbar 1 > 2000 mg/kg (rabbit) 4 1 Kleidungsstücke und Schutzvorrichtungen auszuziehen. Keine Zersetzungstemperatur - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze mg/m3 Nicht verfügbar mg/m3 EINATMEN: Ein Arzt ist unverzüglich zur Rate zu ziehen. Die betreffende Person ist ins Freie, fern von dem Unfallsort, zu tragen. Geht die 12.4. Mobilität im Boden Viskositaet - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze Atmung aus, so ist die künstliche Beatmung vorzunehmen. Die für den Retter geeigneten Maßnahmen sind zu treffen. Kalziumhydrat Nicht verfügbar 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe:
Gefahrenhinweise
Explosive Eigenschaften - VOC: flüchtige organische Verbindung nicht anwendbar LD50 (Oral) > 2000 mg/kg (Rat, OECD 425) Keine (C) = CEILING ; INHALB = Inhalierbare Fraktion ; EINATB = Einatmbare Fraktion ; THORXG = Thoraxgängige Fraktion. Oxidierende Eigenschaften Angaben nicht vorhanden. - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Nicht verfügbar Aufbewahrung nur in Originalbehältern. Die Behälter sind geschlossen, an einem gut belüfteten Ort, geschützt vor der direkten LD50 (Dermal) > 2500 mg/kg (Rabbit, OCSE 402) VND = Erkannte Gefahr, jedoch kein DNEL/PNEC-Wert vorliegend ; NEA = Keine Aussetzung vorgesehen ; NPI = keine erkannte - WGK: Wassergefährdungsklassen. EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ... / >> H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß geltenden nationalen Vorschriften entsorgen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P264 Nach dem Gebrauch sorgfältig mit Wasser waschen
Enthält
Portlandzementklinker (weiß) Kalziumhydrat
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.