Allgemeine Information
Version
6
Überarbeitet am
2020-03-18
Produktidentifikator
ADYS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Extraweißer und grauer Fliesenkleber mit verringertem Abrutschen für Bodenbeläge und Verkleidungen im
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG)
Gefahrenkategorien
3 Sensibilisierung der Haut, gefahrenkategorie 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrkennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H335 Kann die Atemwege reizen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß geltenden nationalen Vorschriften entsorgen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: mit viel Wasser waschen.
Enthält
Portlandzementklinker
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Das Gemisch hat einen geringen Chromatgehalt. In der gebrauchsfertigen Form beträgt der Gehalt an löslichem Chrom (VI) nach der Wasserzugabe höchstens 2 mg/kg im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements. Unbedingte Voraussetzungen für einen geringen Chromatgehalt sind in jedem Fall die richtige Lagerung im Trocknen und die Einhaltung der maximal vorgesehenen Lagerzeiten. Der Anteil an atembarem kristallinem Siliziumoxid beträgt weniger als 1%. Somit unterliegt das Produkt nicht der Kennzeichnungspflicht. Es wird jedoch das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen. Informationen zu alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid entnehmen Sie bitte Abschnitt 11.