Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one
Konzentration
0,005≤x<0,05
EC/CAS
611-341-5/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,00015 ≤ x < 0,0015
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-22
Produktidentifikator
ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Skin Sens. 1A
Hersteller / Lieferant
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird
NOTRUFNUMMERN:
Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Fällt
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Selbstentzündungstemperatur ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes Es sind keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Viskositaet Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code 889 mPa.s (23°C) 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Angaben nicht vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Explosive Eigenschaften - IMO: International Maritime Organization Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Nicht verfügbar Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG)
Weitere Informationen
aufgeführt sind ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten mit entsprechenden Angaben gemäß der Verordnung (EU)
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 6,95 - 5.1. Löschmittel Angaben nicht vorhanden. - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: 12.4. Mobilität im Boden Kann allergische Reaktionen hervorrufen. - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Keine GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Enthält
PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) Angaben nicht vorhanden. - REACH EG-Verordnung Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung vorhersehbar ist. Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt. (3:1) ALLGEMEINE ANGABEN HAUTSCHUTZ REPRODUKTIONSTOXIZITÄT ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet. Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO 1. Verordnung (EG)
Gefahrenpiktogramme
Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. KEIMZELL-MUTAGENITÄT - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. -- Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze Keine HANDSCHUTZ
Signalwort
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze -- 10.2. Chemische Stabilität INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). - VOC: flüchtige organische Verbindung Vorsorgeuntersuchungen 12.6. Andere schädliche Wirkungen
Gefahrenhinweise
Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit KARZINOGENITÄT - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Angaben nicht vorhanden. und Permeabilität. - WGK: Wassergefährdungsklassen. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Angaben nicht vorhanden. EUH208
Sicherheitshinweise
Bestimmungen aufzunehmen. Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 4. Verordnung (EU) -- Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ATEMSCHUTZ 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ... / >>
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%.