ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf

FASSA S.r.l

Überarbeitet am : 2020-12-22

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Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 1

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

220-120-9/2634-33-5

Name der Chemikalie

1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one

Konzentration

0,005≤x<0,05

Aufgeführt in

EC/CAS

611-341-5/55965-84-9

Name der Chemikalie

Mixture of 5-Chloro-2-methyl-isothiazol-3(2H)-one and 2-methylisothiazol-3(2H)-one

Konzentration

0,00015 ≤ x < 0,0015

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2020-12-22

Produktidentifikator

ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf

1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird

Skin Sens. 1A

Hersteller / Lieferant

Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird

NOTRUFNUMMERN:

Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

Unternehmensinformationen

Unternehmen

FASSA S.r.l

E-Mail-Addresse

laboratorio.spresiano@fassabortolo.it

GHS-Informationen

Signalwort

Fällt

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

1272/2008 Selbstentzündungstemperatur ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes Es sind keine besonderen Informationen zu von diesem Produkt verursachten Symptomen und Wirkungen bekannt. Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG)

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Viskositaet Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code 889 mPa.s (23°C) 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Angaben nicht vorhanden. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Explosive Eigenschaften - IMO: International Maritime Organization Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Nicht verfügbar Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG)

Weitere Informationen

aufgeführt sind ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten mit entsprechenden Angaben gemäß der Verordnung (EU)

PBT

Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 6,95 - 5.1. Löschmittel Angaben nicht vorhanden. - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: 12.4. Mobilität im Boden Kann allergische Reaktionen hervorrufen. - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Keine GEEIGNETE LÖSCHMITTEL

Enthält

PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) Angaben nicht vorhanden. - REACH EG-Verordnung Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung vorhersehbar ist. Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt. (3:1) ALLGEMEINE ANGABEN HAUTSCHUTZ REPRODUKTIONSTOXIZITÄT ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet. Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO 1. Verordnung (EG)

Gefahrenpiktogramme

Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. KEIMZELL-MUTAGENITÄT - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. -- Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze Keine HANDSCHUTZ

Signalwort

Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze -- 10.2. Chemische Stabilität INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). - VOC: flüchtige organische Verbindung Vorsorgeuntersuchungen 12.6. Andere schädliche Wirkungen

Gefahrenhinweise

Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit KARZINOGENITÄT - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Angaben nicht vorhanden. und Permeabilität. - WGK: Wassergefährdungsklassen. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Angaben nicht vorhanden. EUH208

Sicherheitshinweise

Bestimmungen aufzunehmen. Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 4. Verordnung (EU) -- Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG ATEMSCHUTZ 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ... / >>

2.3 Sonstige Gefahren

Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%.

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