Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
0,005≤x<0,05
EC/CAS
611-341-5/55965-84-9
Name der Chemikalie
Mixture of 5-chloro-2-methyl-2H- isothiazol-3-one (EINECS 247-500-7) and 2-methyl-2H-isothiazol-3-one (EINECS 220-239-6)
Konzentration
0,00015 ≤ x < 0,0015
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-10-21
Produktidentifikator
Eye Dam. 1
CAS-Nr.
2634-33-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
- Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Skin Sens. 1A
Hersteller / Lieferant
Das mit der Chemikalienhandhabung beauftragte Personal ist entsprechend auszubilden
NOTRUFNUMMERN:
Obere Entzündungsgrenze
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
FASSA S.r.l
E-Mail-Addresse
laboratorio.spresiano@fassabortolo.it
GHS-Informationen
Signalwort
Substanzen
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Oxidierende Eigenschaften Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code Nicht verfügbar 5.1. Löschmittel 12.3. Bioakkumulationspotenzial ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen - IMO: International Maritime Organization Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH)
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP 8.1. Zu überwachende Parameter Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. GEEIGNETE LÖSCHMITTEL - LC50: Tödliche Konzentration 50% Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) als nicht gefährlich eingestuft. Die Löschmittel sind die üblichen: Kohlenstoffdioxid, Schaum,Pulver- und Wassernebel. Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on - LD50: Tödliche Dosis 50% Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) als nicht gefährlich eingestuft. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Angaben nicht vorhanden. Allerdings erfordert das Produkt aufgrund der darin enthaltenen gefährlichen Stoffe, deren Konzentrationen unter dem Abschnitt Nr. 3 Einteilungsbeiwert: n-Oktanol / Wasser - OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad Allerdings erfordert das Produkt aufgrund der darin enthaltenen gefährlichen Stoffe, deren Konzentrationen unter dem Abschnitt Nr. 3 0,7 Log Kow Keine Kein Besonderes. aufgeführt sind, ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten mit entsprechenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/830. EU-Grenzwert für den VOC-Gehalt (Richtlinie 2004/42/EG) Kategorie A/l, Wb A Maximaler VOC-Gehalt 200 g/l (Januar 2010); VOC-Gehalt SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT BCF
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH aufgeführt sind, ein Beiblatt über sicherheitsrelevante Daten mit entsprechenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/830. 6,95 - 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition des Produkts: weiß <1 g/l ; farbig <15 g/l - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: 12.4. Mobilität im Boden Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- Keine In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine
Enthält
PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND gute Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Absaugung. Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1) Angaben nicht vorhanden. - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu vermeiden. Zur Auswahl von persönlichen Schutzvorrichtungen sind evtl. die vertrauten Chemikalien-Hersteller zur Rate zu ziehen. Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung Unter normalen Einsatz- und Lagerbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen abzusehen. Für das Gemisch / die in Abschnitt 3 angegebenen Stoffe wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung ausgearbeitet. (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). AUGENSCHUTZ 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) (3:1) Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung ATEMSCHUTZ 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Bei Überschreitung des Schwellenwertes (z. B. TLV-TWA) des Stoffes bzw. eines oder mehrerer im Produkt enthaltenen Stoffe, Es empfiehlt SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Wieder verwenden, falls möglich. Reine Produktrückstände sind als nicht gefährlicher Sonderabfall zu betrachten. sich, eine Maske mit Filter Typ B aufzusetzen, dessen Klasse (1, 2 bzw. 3) je nach der höchsten Einsatzkonzentration auszuwählen ist. (Bez. 5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen Norm EN 14387). Bei Vorhandensein von Gasen bzw. Dämpfen anderer Beschaffenheit und/oder Gas bzw. Dämpfen mit Partikeln (Aerosol,
2.2. Kennzeichnungselemente
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter 10.1. Reaktivität Keine Die persönlichen Schutzvorrichtung sind mit der CE-Markierung zu versehen, welche deren Eignung für die gültigen Vorschriften bezeugt. - TLV: Schwellengrenzwert 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. HANDSCHUTZ KEIMZELL-MUTAGENITÄT - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Gefahrkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) und darauffolgenden Änderungen und Anpassungen. Keine besonderen Reaktionsgefahren mit anderen Stoffen unter den normalen Einsatzbedingungen. Stockholmer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: Die Hände sind mit Arbeitshandschuhen der Kategorie III zu schützen (Bez. Norm EN 374). - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze Keine
Gefahrenpiktogramme
ALLGEMEINE ANGABEN Zur endgültigen Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Verträglichkeit, Abbau, Bruchzeit Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze -- 10.2. Chemische Stabilität Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen und Permeabilität. - VOC: flüchtige organische Verbindung Vorsorgeuntersuchungen 12.6. Andere schädliche Wirkungen
Signalwort
Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen Bei Präparaten ist die Arbeitshandschuhbeständigkeit an chemischen Wirkmitteln vor deren Verwendung geprüft werden, da sie nicht KARZINOGENITÄT - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH -- Das Produkt ist unter normalen Verarbeitungs- und Lagerbedingungen stabil. Angaben nicht vorhanden. gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen vorhersehbar ist. Die Handschuhverschleißzeit wird durch Aussetzungsdauer und Einsatzmodalitäten bedingt. - WGK: Wassergefährdungsklassen.
Gefahrenhinweise
Bestimmungen aufzunehmen. HAUTSCHUTZ Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Angaben nicht vorhanden. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie I sind zu tragen (siehe Verordnung 89/688/EWG und Norm EN ISO EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz 20344). Nach Ausziehen der Schutzkleidung muss man sich mit Wasser und Seife waschen. REPRODUKTIONSTOXIZITÄT ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: EUH208
Sicherheitshinweise
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) -- EPY 9.11.3 - SDS 1004.13 ... / >>
2.3 Sonstige Gefahren
Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%.