Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-10-24
Produktidentifikator
Petroleum für analytische Zwecke
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel für verschiedene Anwendungen Industrielle und gewerbliche Anwendungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Fa.Grüssing
E-Mail-Addresse
info@gruessing-filsum.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H332, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
STOT RE 2 H373 Kann das zentrale Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Primäre Expositionswege
Einatmen/Inhalation Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Einatmen/Inhalation H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C11-C14, n-Alkane, iso-Alkane, cyclische Verbindungen, < 2 % Aromaten Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, cyclische Verbindungen, Aromaten (2-25 %)
Gefahrenhinweise
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 13013 Artikelbezeichnung Petroleum für analytische Zwecke H373 Kann das zentrale Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P260Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P314Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P331KEIN Erbrechen herbeiführen. P405Unter Verschluss aufbewahren. P501Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt.