Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1305-62-0
Name der Chemikalie
Calcium dihydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-137-3
Name der Chemikalie
Calcium hydroxide
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-06-25
Produktidentifikator
WILLIT S-RAPID F
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
F.Willich Isoliersysteme GmbH & Co KG
E-Mail-Addresse
info@f-willich.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Einstufungsgrundlage Hautreizend 2 Prüfergebnisse Schwere Augenschäden / -reizung 1 Prüfergebnisse
Gefahrenhinweise
H318: Verursacht schwere Augenschäden H315: Verursacht Hautreizungen 2.1.2 Gemäß Richtlinie 1999/45/EG Xi: Reizend R38: Reizt die Haut R41: Gefahr ernster Augenschäden Von Trockenmörtelpulver aufgewirbelter Staub kann die Atemwege reizen. Wenn Trockenmörtelpulver mit Wasser vermischt wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität können die angemischten Mörtel/zementären Bindemittel Haut- und Augenreizungen hervorrufen. Zusätzliche mechanische Einwirkungen (z.B. Knien im feuchten Mörtel) können die Hautreizungen verstärken.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H318: Verursacht schwere Augenschäden H315: Verursacht Hautreizungen Gefahr P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338+P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen P501: Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der in den Werktrockenmörteln enthaltene Zement/Bindemittel erfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.