Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7173-51-5
Name der Chemikalie
Didecyldimethylammonium chloride
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-07-29
Produktidentifikator
Steinreiniger
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Das Produkt entfernt effektiv Beläge, Flecke und Verfärbungen, die durch Einwirkung von den Algen, Moospflanzen, Schimmel auf den Oberflächen wie Böden, Wände, Decken, Terrassen, Fenstergerähmen, Fugen, Fliesen entstanden
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
wurden nicht bestimmt
Hersteller / Lieferant
EXPO-BÖRSE GmbH
NOTRUFNUMMERN:
112 (allgemeine Notrufnummer
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
EXPO-BÖRSE GmbH
E-Mail-Addresse
info@expo-boerse.de
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Skin Irrit. 2 H315; Eye Irrit. 2 H319; Aquatic Acute 1 H400, Aquatic Chronic 1 H410 Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme und Signalwort ACHTUNG
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben zur Erfüllung der PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung. Entsprechende Prüfungen wurden nicht durchgeführt.