Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
N/A
EC/CAS
9032-42-2
Name der Chemikalie
hydroxyethylmethylcellulose
Konzentration
N/A
EC/CAS
238-878-4
Name der Chemikalie
Quarz-A-Staub (s. u. TRGS 906)
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-11-01
Produktidentifikator
02_TS Standard
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung von
NOTRUFNUMMERN:
+420 602 414 051 oder TIS, Na Bojišti 1, 128 08 Praha 2, Telefon rund um die Uhr +420 224 919 293, +420 224 915 402, oder (nur am Tage +420 224 914 575
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
EXCEL MIX CZ, s.r.o
E-Mail-Addresse
prodej@excelmix.cz
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H318, H335
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EC Reizend, R37/38 Reizt die Atemwege und die Haut. R41 Gefahr ernster Augenschäden Sensibilisierung der Haut, R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. 2.1.2 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Hautreizend. 2 H315 Verursacht Hautreizungen Schwere Augenschädigung / -reizung1 H318 Verursacht schwere Augenschäden Sensibilisierung der Haut. 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) -einmalige Exposition H335 Kann die Atemwege reizen Anmerkung zur Einstufung: Die Einstufung für Reizung, schwere Augenschädigung / -reizung und Sensibilisierung der Haut erfolgte aufgrund des Konzepts der Additivität (allgemeine Konzentrationsgrenzwerte). Für die Einstufung für die spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (STOT SE) wurde das Prinzip der vorläufigen Vorsichtigkeit auch im Falle der Konzentration der Bestandteile angewandt, eingestuft als STOT SE 3 niedriger als 20% (siehe 3.8.3.4.5 CLP-Verordnung). 1 (von 11) 2.1.3 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen keine 2.1.4 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit Reizt die Atemwege und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Zementstaub kann die Atemwege reizen. Wenn Zement mit Wasser in Kontakt kommt oder Zement feucht wird, entsteht eine stark alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Zement Haut-und Augenreizungen hervorrufen. Der Zement ist chromatarm, entweder von sich aus oder weil der Gehalt an sensibilisierendem Chrom(VI) durch Zusätze auf unter 2 ppm im Zementanteil des verwendungsfertigen Zements abgesenkt wurde. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Chromatreduktion ist die sachgerechte Lagerung und die Beachtung des Haltbarkeitsdatums (siehe Punkte 7.2 und 15). 2.1.5 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die Umwelt Es ist erforderlich die Produktentweichung, z.B. in den Boden, ins Wasser, in die Kanalisation zu verhindern. 2.1.6 Weitere Risiken inkl. möglicher unrichtiger Verwendung des Gemischs Einatmen des atembaren Staubanteils über Expositionsgrenzwerten kann eine Schädigung der Atemorgane verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnungselemente gemäß der Richtlinie 1999/45/EG Reizend
Enthält
Portlandzement-klinker; Portlandzement-klinkerherstellung R 37/38 Reizt die Atemwege und die Haut. R 41 Gefahr ernster Augenschäden R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 22 Staub nicht einatmen. S 24/25 Berührung mit der Haut und Augen vermeiden. S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort und gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 2.2.2 Kennzeichnungselemente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahr Portlandzement-klinker; Portlandzement-klinkerherstellung H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/…/anrufen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/…/waschen. P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P501 Inhalt/Behälter zu geeigneten Abfallsammelpunkten bringen
Weitere Informationen
Beim Kontakt des feuchten Zements, frischen Betons oder Mörtels mit Haut kann es zur Reizung, zur Entstehung von Dermatitis oder zur Ätzung kommen. Es kann zur Beschädigung der Produkte aus Aluminium und anderen Nichtedelmetallen kommen. Die Daten liegen nicht vor.
2.3 Sonstige Gefahren
Zementerfüllt nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 2 (von 11) 2.4