Allgemeine Information
Überarbeitet am
2015-09-15
Produktidentifikator
GLASFASER (MMVF)
Stoffname
Dämmungen von Rohrleitungen; Gemischs und Verwendungen, von
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
EVOLTEX s.r.l
E-Mail-Addresse
info@evoltex.com, vendite@evoltex.com, vendite@evoltex.com
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Nicht anwendbar. Das vorliegende Sicherheitsdatenblatt betrifft ein Erzeugnis, das keiner Einstufung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/08 (CLP-Verordnung) i.d.g.F. unterliegt. Das Erzeugnis enthält nicht gefährliche Stoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/08 (CLP-Verordnung) i.d.g.F., da der Faserdurchmesser größer ist als 6 µm.
2.2. Kennzeichnungselemente
Nicht anwendbar. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/08 (CLP-Verordnung) i.d.g.F. kommt auf explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff zur Anwendung. Daraus folgt, dass das Erzeugnis, das Gegenstand dieses Sicherheitsdatenblattes ist, keiner Kennzeichnung unterliegt.
2.3 Sonstige Gefahren
Akute Wirkungen: Die Handhabung von Erzeugnissen, die Glasfasern enthalten, kann Reizungen verursachen, die auf eine mechanische Wirkung (Reibung) und nicht auf ihre chemische Zusammensetzung zurückzuführen sind. Unklar sind hingegen aufgrund der wenigen verfügbaren Studien Beobachtungen über allergische Hauterkrankungen, die den bei der Bearbeitung der MMVF verwendeten Zusätzen zugeschrieben werden.
Chronische Auswirkungen
Künstliche Glasfasern werden von der EG in Kategorie 2 eingestuft „Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung Anlass zu Besorgnis geben“. Die Gefahr besteht nur beim Einatmen von Staub oder Fasern, deren Durchmesser kleiner ist als 6 µm
vPvB
keiner
PBT
keiner