Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
120068-37-3
Name der Chemikalie
Fipronil; 5-Amino-1-[2,6-dichloro-4-(trifluoromethyl)phenyl]-4-[(trifluoromethyl)sulfinyl]-1H-pyrazole-3-carbonitrile
Konzentration
0,05
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-10
Produktidentifikator
Celaflor Ameisenköder
CAS-Nr.
120068-37-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Haushalt, Insektizid (Biozid, Produktart 18)
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0) 800 14 74 74 1 (DE
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
E-Mail-Addresse
INFO-SDS@evergreengarden.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
Produkt definition
Gemisch / Zubereitung
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Chronisch gewässergefährdend der Kategorie 1, H410
Inhaltsstoff(e) mit unbekannter akuter Toxizität
Nicht relevant. Inhaltsstoffe mit nicht bekannter Nicht relevant. Ökotoxizität Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen Gefahrenhinweise. Siehe Abschnitt 11 für detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
Gefahrenpiktogramme
GHS09
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein Nicht anwendbar.
Verhütung
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P391 – Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
P501 – Inhalt und Behälter gemäß den lokalen Abfallentsorgungsvorschriften entsorgen.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar.
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten Nicht anwendbar. Verschlüssen auszustattende Behälter
Tastbarer Warnhinweis
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII Stoff erfüllt die Kriterien für Nicht anwendbar. vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Andere Gefahren
Keine bekannt.