Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
149-57-5
Name der Chemikalie
2-ethylhexanoic acid
Konzentration
0,01-0,05%
EC/CAS
91-20-3
Name der Chemikalie
Naphthalene,3
Konzentration
0,1-0,5%
Allgemeine Information
Version
08.2018
Überarbeitet am
2018-08-31
Produktidentifikator
EAP 320 Diesel-Winterzusatz
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendungen; Produkt für die KFZ Industrie – Kraftstoffzusatz
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
der Anwendung Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine Informationen zu den identifizierten Verwendungen vor. Bei Vorliegen der Daten werden diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen
NOTRUFNUMMERN:
49 (0)7348 408422
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Eurolub GmbH
E-Mail-Addresse
info@eurolub.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT Mit viel Wasser/Seife waschen P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Produktindentifikatoren) Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, iso-Alkane, cyclisch, < 2% Aromaten
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH Verordnung.