Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
50-100% 40-43-
EC/CAS
231-157-5/7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
10-25%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2010-10-28
Produktidentifikator
Hinri-Alloy N
Hersteller / Lieferant
ERNST HINRICHS GmbH
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ERNST HINRICHS GmbH
E-Mail-Addresse
info@hinrichs-dental.de /
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H351, H372, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
3.1
Gefahrenhinweise
Xn Gesundheitsschädlich Nickel ist gem. 30. ATP der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG als "T, Giftig" eingestuft. Dies gilt allerdings nur für Nickel in einatembarer Form. Gemäß Anhang VI Teil 8.3. der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG, ist Nickel als kompaktes Metall mit "Xn, gesundheitsschädlich" eingestuft 3.2 Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Für den bei der Bearbeitung entstehenden Staub oder Dampf gilt zusätzlich: R 48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. 3.3
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 3.4
2.2. Kennzeichnungselemente
elemente: Achtung H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen. Achtung H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Nickel ist gem. 1. ATP der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 auch in Kategorie 3.9/1, H372 eingestuft. Dies gilt allerdings nur für Nickel in einatembarer Form. Gemäß Anhang 1 Kap. 1.3.4. der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008, ist Nickel als kompaktes Metall nicht in Kat. 3.9/1, H372 eingestuft. 3.5
Verhütung
P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub nicht einatmen. 3.6
Antwort
P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. 3.7
Weitere Informationen
Für den bei der Bearbeitung entstehenden Staub oder Dampf gilt zusätzlich: H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.