Hinri-Alloy N

ERNST HINRICHS GmbH

Überarbeitet am : 2010-10-28

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GHS07 GHS08
Gesundheitsrisikobewertung 4
Sicherheitsrisikobewertung 1
Umweltrisikobewertung 3

Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen

EC/CAS

231-111-4/7440-02-0

Name der Chemikalie

Nickel

Konzentration

50-100% 40-43-

EC/CAS

231-157-5/7440-47-3

Name der Chemikalie

Chromium; chromic acid and its salts

Konzentration

10-25%

Allgemeine Information

Überarbeitet am

2010-10-28

Produktidentifikator

Hinri-Alloy N

Hersteller / Lieferant

ERNST HINRICHS GmbH

Symbole im Sicherheitsdatenblatt

GHS07 GHS08

Unternehmensinformationen

Unternehmen

ERNST HINRICHS GmbH

E-Mail-Addresse

info@hinrichs-dental.de /

Hazard Codes

Gefahrenhinweise (CLP)

H317, H351, H372, H412

Gefahrenhinweise

Code

Hinweis

H317

May cause an allergic skin reaction

Abschnitt 2

ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN

3.1

Gefahrenhinweise

Xn Gesundheitsschädlich Nickel ist gem. 30. ATP der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG als "T, Giftig" eingestuft. Dies gilt allerdings nur für Nickel in einatembarer Form. Gemäß Anhang VI Teil 8.3. der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG, ist Nickel als kompaktes Metall mit "Xn, gesundheitsschädlich" eingestuft 3.2 Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Für den bei der Bearbeitung entstehenden Staub oder Dampf gilt zusätzlich: R 48/23: Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. 3.3

Klassifizierungs-System

Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 3.4

2.2. Kennzeichnungselemente

elemente: Achtung H351 – Kann vermutlich Krebs erzeugen. Achtung H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Nickel ist gem. 1. ATP der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008 auch in Kategorie 3.9/1, H372 eingestuft. Dies gilt allerdings nur für Nickel in einatembarer Form. Gemäß Anhang 1 Kap. 1.3.4. der CLP-Verordnung (EG) 1272/2008, ist Nickel als kompaktes Metall nicht in Kat. 3.9/1, H372 eingestuft. 3.5

Verhütung

P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P260 Staub nicht einatmen. 3.6

Antwort

P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. 3.7

Weitere Informationen

Für den bei der Bearbeitung entstehenden Staub oder Dampf gilt zusätzlich: H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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