Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2024-11-25
Produktidentifikator
Eni Eco Grease Plus 2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Weit verbreitete Verwendung Gebrauch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+39 0382 24444, +49 30 192 40, +43 1 406 43 43, +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Enilive Schmiertechnik GmbH
E-Mail-Addresse
SDS.Enilive@enilive.com, technik.wuerzburg@enilive.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP/GHS): Einstufung des Stoffes oder Gemisches
2.2. Kennzeichnungselemente
Keiner/keine anzuzeigen, entsprechend den anwesenden Regelungen des EU. Keine Kennzeichnung für 2.3. Sonstige Gefahren (nicht relevant für die Einstufung) Andere Gefahren, die nicht für die Einstufung brennbare Produkte. Bei einer thermischen Zersetzung entstehen giftige Dämpfe. Bei beitragen Kontakt mit Augen können Rötungen sowie Reizungen eintreten. Kann Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auslösen. Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII. Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [EU-GHS / CLP] Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keiner/keine anzuzeigen, entsprechend den anwesenden Regelungen des EU. Für spezifische Informationen zu den toxikologischen/ökotoxikologischen Eigenschaften und die Einstufung dieses Produktes, s. Kap.. 11 / Kap.. 12.