Allgemeine Information
Version
6.0
Überarbeitet am
2021-09-27
Produktidentifikator
Eni Blasia SX 220
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung,Gewerbliche Nutzung Spezifikation für den industriellen/professionellen Weit verbreitete Verwendung Gebrauch
NOTRUFNUMMERN:
+39 0382 24444, +49 30 192 40, +43 1 406 43 43, +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Eni Schmiertechnik GmbH
E-Mail-Addresse
SDSInfo@eni.com, technik.wuerzburg@eni.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keiner/keine anzuzeigen, entsprechend den anwesenden Regelungen des EU. Für spezifische Informationen zu den toxikologischen/ökotoxikologischen Eigenschaften und die Einstufung dieses Produktes, s. Kap.. 11 / Kap.. 12
Ergänzende Gefahrenhinweise
EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 2.3. Sonstige Gefahren (nicht relevant für die Einstufung) Andere Gefahren, die nicht für die Einstufung Brennbares Produkt, aber nicht als Entzündlich klassifiziert. Die Bildung von brennbaren beitragen Dampfmischungen findet bei einer Temperatur statt, die höher als normale Ambientniveau ist. Bei Kontakt mit Augen können Rötungen sowie Reizungen eintreten. Wenn das Produkt bei hohen Temperaturen behandelt oder benutzt wird, der Kontakt mit heißem Produkt oder Dämpfen kann Brände verursachen. Jede Flüssigkeit kann in subkutanes Gewebe, auch ohne sichtbare äußere Verletzungen, eingespritzt werden, wenn dies mit hohem Druck geschieht (zB bei Hydrauliksystemen). In diesem Fall das Opfer sofort ins Krankenhaus bringen, und dort der notwendige Behandlungen zuführen. Nicht warten, bis Symptome auftreten. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Weitere Informationen
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. Komponente Benzen, mono-C10-13-Alkylderivate, Fraktionierung Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Böden, Nachläufe (94094-93-6) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. O,O,O-Tris(2(oder 4)-C9-10-isoalkylphenyl) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. phosphorthioat (126019-82-7) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Komponente Benzen, mono-C10-13-Alkylderivate, Fraktionierung Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Böden, Nachläufe(94094-93-6) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist. O,O,O-Tris(2(oder 4)-C9-10-isoalkylphenyl) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 phosphorthioat(126019-82-7) Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [EU-GHS / CLP]Gemische/Stoffe: SDB EU > 2015: Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr 453/2010 (REACH Anhang II) Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keiner/keine anzuzeigen, entsprechend den anwesenden Regelungen des EU. Für spezifische Informationen zu den toxikologischen/ökotoxikologischen Eigenschaften und die Einstufung dieses Produktes, s. Kap.. 11 / Kap.. 12.