Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
Ethane-1,2-diol
Konzentration
80-98%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-30
Produktidentifikator
Eni Antifreeze Spezial D
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kühlerfrostschutz
NOTRUFNUMMERN:
GIZ-Nord, Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Eni Schmiertechnik GmbH
E-Mail-Addresse
info.wuerzburg@eni.com, technik.wuerzburg@eni.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H361d, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4; H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Repr. 2; H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. STOT RE 2; H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung Hinweistext für Etiketten:
Enthält
Ethylenglykol, Natrium-2-ethylhexanoat
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.