Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
925-653-7/64742-81-0
Name der Chemikalie
Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
15-30% 11-C14,
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-08
Produktidentifikator
AUTOL TP 10
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Eni Schmiertechnik GmbH
E-Mail-Addresse
info.wuerzburg@eni.com, technik.wuerzburg@eni.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
STOT SE 3; H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Asp. Tox. 1; H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 2; H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung Hinweistext für Etiketten: Enthält: Kohlenwasserstoffe, C10, Aromaten, <1% Naphthalin Kohlenwasserstoffe, C11-C14, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, Aromaten (2-25%)
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.