Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-234-3/104-76-7
Name der Chemikalie
2-ethyl-1-hexanol
Konzentration
<10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-02-21
Produktidentifikator
AUTOL Profi DK-KAT
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Systemreiniger für Kraftstoffanlagen in Fahrzeugen (Dieselmotoren)
NOTRUFNUMMERN:
GIZ-Nord, Göttingen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Eni Schmiertechnik GmbH
E-Mail-Addresse
info.wuerzburg@eni.com, technik.wuerzburg@eni.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H304, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Acute Tox. 4; H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Asp. Tox. 1; H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 2; H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (EUH066) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.2. Kennzeichnungselemente
CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung Hinweistext für Etiketten:
Enthält
Kohlenwasserstoffe, C11-C14, n-Alkane, Isoalkane, Cyclene, <2% Aromaten 2-Ethylhexylnitrat
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die PBT-/vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Anhang XIII.