Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-26
Produktidentifikator
10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Keine relevanten Informationen verfügbar
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
- Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
Hersteller / Lieferant
Weil der Gebrauch des Produktes nicht direkt von uns kontrolliert wird
NOTRUFNUMMERN:
HANDSCHUTZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol s.r.l
E-Mail-Addresse
info@datacol.com
GHS-Informationen
Signalwort
--
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Keine relevanten Informationen verfügbar. Nicht erforderlich. SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Weitere Informationen
AUGENSCHUTZ Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
10.4. Zu vermeidende Bedingungen Nicht erforderlich. der Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA). Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse ALLGEMEINE ANGABEN ATEMSCHUTZ Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Keine besondere. Die übliche Vorsicht bei chemischen Produkten ist allerdings zu wahren. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als
UN-Nummer
Die Behälter sind mit Wasserstrahlen abzukühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädlichen Nicht erforderlich, wenn das chemische Risiko nicht anders beurteilt worden ist.
Gefahrenhinweise
nicht gefährlich eingestuft. Substanzen zu verhindern. Eine komplette Brandschutzkleidung ist stets zu tragen. Löschwasser, die nicht in die Abwasserleitungen NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. - ADR: Europäisches Übereinkommen über Straßenbeförderung gefährlicher Güter gelangen dürfen, sind aufzunehmen. Das zum Löschen verwendete Wasser und die Brandrückstände sind gemäß den gültigen Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft Nicht anwendbar - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Keine relevanten Informationen verfügbar. Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- Bestimmungen aufzunehmen. werden. - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) 10.5. Unverträgliche Materialien ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 Eigenschaften Angaben nicht vorhanden. -- Wert Angaben 14.4. Verpackungsgruppe - IMO: International Maritime Organization Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für Physikalischer Zustand Flüssigkeit - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. Farbe grün
2.2. Kennzeichnungselemente
EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). Nicht anwendbar - DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt nicht in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen - EmS: Emergency Schedule
Gefahrenpiktogramme
Keine relevanten Informationen verfügbar. Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation -- 14.3. Transportgefahrenklassen - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung verseucht hat. - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Signalwort
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht anwendbar - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung 12.1. Toxizität - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code
Sicherheitshinweise
Keine relevanten Informationen verfügbar. --
Toxikologische Angaben
Nicht anwendbar - LC50: Tödliche Konzentration 50% Geruch schwach - LD50: Tödliche Dosis 50% 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Geruchsschwelle Unbestimmt 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Umweltgefahren
OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad pH-Wert Unbestimmt 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Nicht verfügbar Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Nicht anwendbar - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration Siedebeginn Nicht verfügbar Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Siedebereich Nicht verfügbar 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine relevanten Informationen verfügbar. Angaben nicht vorhanden. - PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration
2.3 Sonstige Gefahren
Flammpunkt > 100 °C - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht verfügbar Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Nicht anwendbar - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Nicht verfügbar 12.3. Bioakkumulationspotenzial Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - TLV: Schwellengrenzwert Untere Entzündungsgrenze Nicht verfügbar 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code 6.4. Verweis auf andere Abschnitte