Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-06-24
Produktidentifikator
STARKE HALTE-UND VERSIEGELUNGSKRAFT
CAS-Nr.
Nummer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Universeller Klebstoff für Montage und Laminierung. Holz- und Schuhindustrie
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol s.r.l
E-Mail-Addresse
info@datacol.com
GHS-Informationen
Signalwort
7.
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 - TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze Bestimmungen aufzunehmen. Angaben nicht vorhanden. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Angaben nicht vorhanden. - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften - VOC: flüchtige organische Verbindung Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Nicht anwendbar - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als - WGK: Wassergefährdungsklassen. Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Angaben nicht vorhanden. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code nicht gefährlich eingestuft. ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Angaben nicht vorhanden. Eigenschaften Verzögert und sofort auftretende wirkungen sowie chronische wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender exposition Wert Angaben Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Angaben nicht zutreffend. ALLGEMEINE BIBLIOGRAPHIE: Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Physikalischer Zustand Flüssigkeit 1. Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH) Farbe Angaben nicht vorhanden. grün
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
2. Verordnung (EG) 1272/2008 des Europäischen Parlaments (CLP) Geruch charakteristisch
2.2. Kennzeichnungselemente
ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für 3. Verordnung (EU) 790/2009 des Europäischen Parlaments (I Atp. CLP) Geruchsschwelle Wechselwirkungen Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. Nicht verfügbar Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. 4. Verordnung (EU) 2015/830 des Europäischen Parlaments pH-Wert Nicht verfügbar
Gefahrenpiktogramme
5. Verordnung (EU) 286/2011 des Europäischen Parlaments (II Atp. CLP) -- 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Angaben nicht vorhanden. Nicht verfügbar 12.6. Andere schädliche Wirkungen 6. Verordnung (EU) 618/2012 des Europäischen Parlaments (III Atp. CLP) Siedebeginn Nicht verfügbar
Signalwort
7. Verordnung (EU) 487/2013 des Europäischen Parlaments (IV Atp. CLP) -- Siedebereich AKUTE TOXIZITÄT Seveso-Kategorie - Richtlinie 2012/18/EU: Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Nicht verfügbar Keine Angaben nicht vorhanden. 8. Verordnung (EU) 944/2013 des Europäischen Parlaments (V Atp. CLP) Flammpunkt > 100 °C
Gefahrenhinweise
9. Verordnung (EU) 605/2014 des Europäischen Parlaments (VI Atp. CLP) -- 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Verdampfungsgeschwindigkeit Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006 Nicht verfügbar 10. Verordnung (EU) 2015/1221 des Europäischen Parlaments (VII Atp. CLP) Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Keine Nicht verfügbar ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung
Sicherheitshinweise
11. Verordnung (EU) 2016/918 des Europäischen Parlaments (VIII Atp. CLP) -- Untere Entzündungsgrenze ÄTZ- / REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Nicht verfügbar 12. Verordnung (EU) 2016/1179 (IX Atp. CLP) Obere Entzündungsgrenze Das angemessene Abfallmanagement des Gemischs und/oder seines Behälters muss in Übereinstimmung mit den Anordnungen der Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH) Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. Nicht verfügbar 13. Verordnung (EU) 2017/776 (X Atp. CLP) Untere Explosionsgrenze Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Richtlinie 2008/98/EG und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen erfolgen, wobei die Verordnung (EU) Nr. 1357/2014, Beschluss Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine SVHC-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Nicht verfügbar 14. Verordnung (EU) 2018/1480 (XIII Atp. CLP) Obere Explosionsgrenze (EU) Nr. 955/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 997/2017 zu berücksichtigen sind. Die Modalitäten des Abfallmanagements sind von Fall zu Nicht verfügbar 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Dampfdruck SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG Fall und je nach Zusammensetzung des Abfalls abzuwägen. Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH) Nicht verfügbar Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. - The Merck Index. - 10th Edition Dieses Produkt unterliegt nicht der Gefahrkennzeichnung gemäß (EG) 1272/2008 (CLP) und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen. Dampfdichte Keine Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Nicht verfügbar - Handling Chemical Safety Relative Dichte Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse 1,11 Temperatur:20 ° C
2.3 Sonstige Gefahren
INRS - Fiche Toxicologique (toxicological sheet) Loeslichkeit Ausfuhrnotifikationspflichtige Stoffe (EG)-Verordnung 649/2012: unmischbar mit Wasser 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology Verteilungskoeffizient: N-Oktylalkohol/Wasser SENSIBILISIERUNG DER ATEMWEGE/HAUT Keine Nicht verfügbar Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - N.I. Sax - Dangerous properties of Industrial Materials-7, 1989 Edition Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Selbstentzündungstemperatur Falls möglich wiederverwerten. Das Abfallmanagement erfolgt ohne eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und Nicht anwendbar 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung - Webseite IFA GESTIS Zersetzungstemperatur Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse insbesondere ohne Risiken für Wasser, Luft, Boden, Fauna oder Flora. Die Abfälle nicht über die Kanalisation oder Abflusskanäle entsorgen. Rotterdamer Übereinkommen-pflichtige Stoffe: