Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-12-04
Produktidentifikator
CENTRAL GREASE
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Durchdringende Manipulation 60 Aufnahmen bei 25 ° 425/455 Keine - Patty - Industrial Hygiene and Toxicology
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG / -REIZUNG - Datenbank für SDB-Vorlagen für chemische Stoffe - Gesundheitsministerium und Istituto Superiore di Sanità (Italien)
Hersteller / Lieferant
KEIMZELL-MUTAGENITÄT
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Datacol Austria GmbH
E-Mail-Addresse
info@datacol.com
GHS-Informationen
Signalwort
-
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung EG 1272/2008 (CLP) AUGENSCHUTZ - CAS NUMBER: Nummer des Chemical Abstract Service Bestimmungen aufzunehmen. Der Einsatz von eindringungssicheren Brillen ist empfohlen (Bez. Norm EN 166). - CE50: Bei 50% der dem Versuch ausgesetzen Bevölkerung wirkungsvolle Konzentration PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Nicht anwendbar REPRODUKTIONSTOXIZITÄT
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
ATEMSCHUTZ Die Wärme, Funken oder Verbrennungsquellen, Flammen, elektrostatische Ladungen. - CE NUMBER: ESIS-Identifikationsnummer (Europäische Ablage existierender Stoffe) Normale Feuerbekämpfungskleidungstücke, z. B. ein Druckluftbeatmungsgerät mit offenem Kreislauf (EN 137) Feuerbekämpfungssatz 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht erforderlich, wenn das chemische Risiko nicht anders beurteilt worden ist. - CLP: EG-Verordnung 1272/2008 (EN469), Feuerbekämpfungshandschuhe (EN 659) und Feuerwehrstiefel (HO A 29 bzw. A30). 10.5. Unverträgliche Materialien Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse NACHPRÜFUNGEN DER UMWELTAUSSETZUNG. - DNEL: Abgeleitetes, wirkungsloses Niveau Das Produkt ist gemäß den Vorschriften nach der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) (und nachfolgenden Änderungen und Anpassungen) als nicht gefährlich eingestuft. Die Emissionen aus Herstellverfahren, einschl. derer aus Belüftungsgeräten, sollten auf Einhaltung der Umweltschutzvorschriften geprüft - EmS: Emergency Schedule nicht gefährlich eingestuft. Nicht anwendbar SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI EINMALIGER EXPOSITION ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung werden. - GHS: Global harmonisiertes System zum Einstufung und Kennzeichnung von Chemicalien Gefahreinstufung und Gefahrangabe: Die Verträglichkeit mit Kunststoffen kann variieren. Überprüfen Sie vor dem Gebrauch. - IATA DGR: Regelung zur Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Luftbeförderungsverbandes Gefahreinstufung und Gefahrangabe: -- 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 14.3. Transportgefahrenklassen Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse - IC50: Immobilisierungskonzentration bei 50% der dem Versuch untergehenden Bevölkerung 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte - IMDG: International Maritime Dangerous Goods Code Nicht anwendbar
2.2. Kennzeichnungselemente
ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen. Diese Anweisungen gelten sowohl für SPEZIFISCHE ZIELORGAN - TOXIZITÄT BEI WIEDERHOLTER EXPOSITION - IMO: International Maritime Organization Aufbereitungsaufseher als auch für Not-Aus-Eingriffe. - INDEX NUMBER: Identifikationsnummer im Anhang VI zu CLP 14.4. Verpackungsgruppe Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse
Gefahrenpiktogramme
Bei thermischer Zersetzung (Verbrennung): Kohlenoxide, unvollständige Verbrennungsprodukte. - LC50: Tödliche Konzentration 50% -- 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 6.2. Umweltschutzmaßnahmen - LD50: Tödliche Dosis 50% Nicht anwendbar
Signalwort
OEL: berufsbedinger Aussetzungsgrad --
Toxikologische Angaben
Eigenschaften Es ist zu verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser eindringt. Wert Angaben
PBT
Persistent bioakkumulierend und giftig nach REACH Physikalischer Zustand pastenartig
Gefahrenhinweise
Fällt nicht unter die Einstufungskriterien dieser Gefahrenklasse Viskosität: >20,5 mm2/sec (40°C) - PEC: voraussehbare Umweltkonzentration -- 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Farbe rot 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen - PEL - voraussehbares Aussetzungsniveau Geruch Nicht anwendbar charakteristisch
Sicherheitshinweise
PNEC: voraussehbare wirkungslose Konzentration -- ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben Geruchsschwelle Eindämmung mit Erde oder trägem Material. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlen entsorgen. Die Unbestimmt 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender - REACH: EG-Verordnung 1907/2006 pH-Wert Metabolismus, Toxikokinetik, Wirkungsmechanismus und weitere Informationen Nicht anwendbar Entsorgung von verseuchtem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen. Gemäß vernünftigen Arbeitsabläufen verwenden und darauf achten, dass das Produkt nicht in die Umwelt gerät. Die dazu zuständigen - RID: Verordnung zur internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Unbestimmt Behörden benachrichtigen, sofern das Produkt in Wasserläufe oder eingedrungen ist oder wenn das Produkt den Boden oder die Vegetation - TLV: Schwellengrenzwert Siedebeginn Angaben nicht vorhanden. Nicht anwendbar Unbestimmt 6.4. Verweis auf andere Abschnitte verseucht hat. - TVL CEILING: diese Konzentration darf bei der Arbeitsaussetzung niemals überschritten werden. Siedebereich Nicht verfügbar
2.3 Sonstige Gefahren
TWA STEL: kurzfristige Aussetzungsgrenze 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Flammpunkt Angaben zu wahrscheinlichen expositionswegen Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt. Keine andauernde Verbrennung. 12.1. Toxizität - TWA: mittelfristige gewogene Aussetzungsgrenze Verdampfungsgeschwindigkeit Unbestimmt Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. - VOC: flüchtige organische Verbindung Aufgrund der vorliegenden Angaben enthãlt das Produkt keine PBT- bzw. vPvB-Stoffen in Gehaltsprozenten größer als 0,1%. Entzündbarkeit von Feststoffen und Gasen Angaben nicht vorhanden. Angaben nicht zutreffend. nicht anwendbar Angaben nicht vorhanden. - vPvP: sehr persistent und sehr bioakkumulierend nach REACH