Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-184-9/64742-81-0
Name der Chemikalie
Kerosine (petroleum), hydrodesulfurized
Konzentration
≤98%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-09-19
Produktidentifikator
AdGreen
Stoffname
Übliches Kerosin, mit geringen Anteilen biologisch aktiver Verbindungen
CAS-Nr.
64742-81-0
REACH-Registrierungsnummer
01-2119462828-25-XXXX
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kraftstoff-Zusatz AdGreen® ist ein geprüfter Kraftstoff-Zusatz, welche biologisch aktive Verbindungen enthält, die mit fossilen Kraftstoffen reagieren um die Verbrennung zu verbessern und Emissionen zu reduzieren. AdGreen® wird dem Kraftstoff (Benzin, Diesel) oder Brennstoff (Heizöl) beigemischt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Von allen anderen Verwendungen wird abgeraten
NOTRUFNUMMERN:
Giftinformation München
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
EnergieSparStrategen GmbH
E-Mail-Addresse
info@EnergieSparStrategen.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H336, H401, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
Gefahrenhinweise
3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Skin Irrit. 2 H315 3.8 D Spezifische Zielorgan-Toxizität – STOT SE 3 H336 einmalige Exposition (narkotisierenden Wirkung, Schläfrigkeit) 3.10 / H-Sätze H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen H401 Giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Aspirationsgefahr
Asp. Tox.1 H304 4.1 C Gewässergefährdend (chronische Aquatic Chronic 2 H411 aquatische Toxizität)
Bemerkungen
Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16. Eine Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht erforderlich. Der Stoff enthält weniger als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (EINECS-Nr. 200-753-7). Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind zumindest die Sicherheitshinweise (102)-260-262-301 + 310-331 anzuwenden. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Narkotisierende Wirkungen Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG (Stoffe oder Gemische): R10: Entzündlich Xn: Gesundheitsschädlich R65: Gesundheitsschädlich, kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi: Reizend R38: Reizt die Haut N: Umweltgefährlich R51/R53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kennzeichnungselemente
Signalwort
Gefahr Gefahr
Gefahrenpiktogramme
Bestandteil(e): Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriert GHS02 Entzündlich GHS07 Ätz- oder Reizwirkung GHS08 Gesundheitsgefährdend GHS09 Umweltgefährlich Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung enthält: Kerosin (Erdöl), hydrodesulfuriert H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sicherheitshinweise
S-Sätze S 2 Vor Kindern geschützt aufbewahren. S 23 Keinen Dampf einatmen. S 24 Berührungen mit der Haut vermeiden. S 43 Im Fall von Feuer, benutze Schaum, Trockenpulver, AAAF, C02 - auf keinen Fall – Wasser. S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. / P-Sätze (Sicherheitshinweise – Prävention) P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Entsorgung P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften. Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Antwort
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben. Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.