Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-639-5/7664-93-9
Name der Chemikalie
sulphuric acid
Konzentration
2,5-10%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-02-13
Produktidentifikator
ElpoLux COR (Ansatz)
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Metalloberflächenbehandlung
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ElpoChem AG
E-Mail-Addresse
info@elpochem.ch
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs GHS05 Ätzwirkung H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung Klassifizierungssystem Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben
2.2. Kennzeichnungselemente
· Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung von Seite 1) · Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Schwefelsäure
R-Sätze
22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 34 Verursacht Verätzungen.
S-Sätze
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Weitere Informationen
entfällt
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS05 Ätzwirkung H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xn; Gesundheitsschädlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.