Allgemeine Information
Version
307
Überarbeitet am
2025-04-02
Produktidentifikator
600266
Produktidentifikator
600266
A. Handelsname:
Petroleum E-COLL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
NOTRUFNUMMERN:
+49 (6131) 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH
E-Mail-Addresse
sdb@ede.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C11-C12, Isoalkane, <2% Aromaten Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, <2% Aromaten
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Weitere Informationen
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
2.3 Sonstige Gefahren
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von ≥ 0,1 %
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 4 H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.