Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2023-04-03
Produktidentifikator
Triclabendazole for system suitability
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht verwenden: Verschlucken, Einatmen, Dermal
NOTRUFNUMMERN:
+33(0)390215608
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
EDQM
E-Mail-Addresse
sds@edqm.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H373, H400, H410, H413
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H373
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS08 GHS09 GHS08
Signalwort
Achtung
Enthält
6-chloro-5-(2,3-dichlorophenoxy)-2-methylsulfinyl-1H-benzimidazole; 5-chloro-6-(2,3- dichlorophenoxy)-1,3-dihydrobenzimidazole-2-thione; 4-chloro-5-(2,3-dichlorophenoxy)-2- nitroaniline
Gefahrenhinweise
H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P314 - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen. Kennzeichnung gemäß: Ausnahme für Innenverpackung, bei der die Inhalte 10ml nicht überschreiten
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
6-chloro-5-(2,3-dichlorophenoxy)-2-methylsulfinyl-1H-benzimidazole; 5-chloro-6-(2,3- dichlorophenoxy)-1,3-dihydrobenzimidazole-2-thione; 4-chloro-5-(2,3-dichlorophenoxy)-2- nitroaniline
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.