Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-756-3/71-55-6
Name der Chemikalie
1,1,1-Trichloroethane (Ethane, 1,1,1-trichloro- )
Konzentration
1 - 5
EC/CAS
200-864-0/75-35-4
Name der Chemikalie
1,1-Dichlorethen
Konzentration
1 - 5
EC/CAS
203-458-1/107-06-2
Name der Chemikalie
1,2-Dichloroethane; ethylene dichloride
Konzentration
1 - 3
EC/CAS
200-262-8/56-23-5
Name der Chemikalie
Carbon tetrachloride
Konzentration
1 - 2
EC/CAS
200-753-7/71-43-2
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
0,1 - 1
Allgemeine Information
Version
2.0
Überarbeitet am
2023-04-03
Produktidentifikator
Class 1 residual solvent solution
1.3 Synonyme:
Residual solvent solution, diluted
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Das Produkt ist für Forschung, Analyse und wissenschaftliche Ausbildung bestimmt
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht verwenden: Verschlucken, Einatmen, Dermal
NOTRUFNUMMERN:
+33(0)390215608
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
EDQM
E-Mail-Addresse
sds@edqm.eu
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H319, H340, H350, H372, H420
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 GHS08
Signalwort
Gefahr
Enthält
Tetrachlormethan; Benzol
Gefahrenhinweise
H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H340 - Kann genetische Defekte verursachen. H350 - Kann Krebs erzeugen. H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H420 - Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 - Nebel, Aerosol, Dampf nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch die Hände, Unterarme und das Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P314 - Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P321 - Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen. P502 - Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung beim Hersteller oder Lieferanten erfragen. Kennzeichnung gemäß: Ausnahme für Innenverpackung, bei der die Inhalte 10ml nicht überschreiten
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Tetrachlormethan; Benzol
2.3 Sonstige Gefahren
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Komponente 1,1-Dichlorethen (75-35-4) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. 1,2-Dichlorethan (107-06-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Tetrachlormethan (56-23-5) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Benzol (71-43-2) Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist. Komponente 1,2-Dichlorethan(107-06-2) Der Stoff ist nicht aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten- Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass er keine endokrin wirkende Eigenschaften aufweist.