Allgemeine Information
Version
2.1.0, erstellt am
Überarbeitet am
2025-06-04
Produktidentifikator
3300
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Nachfülltusche
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)30 30686 790
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
edding International GmbH
E-Mail-Addresse
sdb_info@umco.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1-Methoxy-2-propanol
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P370+P378 Bei Brand: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum oder CO2 zum Löschen verwenden. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Aquatic Chronic 3; H412 Eye Irrit. 2; H319 Flam. Liq. 3; H226 STOT SE 3; H336 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.