Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
N/A
EC/CAS
5064-31-3
Name der Chemikalie
Trisodium nitrilotriacetate
Konzentration
N/A
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
215-181-3
Name der Chemikalie
Potassium or sodium hydroxide (20) Potassium hydroxide (21)
Konzentration
N/A
EC/CAS
225-768-6
Name der Chemikalie
Trinatriumnitriltriacetat (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-28
Produktidentifikator
ECS 80 - RAUCHHARZENTFERNER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Allgemeine Verwendung Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwenden. Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotzentrale
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
econ-systems GmbH
E-Mail-Addresse
info@econ-systems.de, info@econ-systems.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Abschnitt
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhinweis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1A Skin Corr. 1A H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis rei- chende Nekrose.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort aus- ziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhan- dene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vor- schriften der Entsorgung zuführen. Kindergesicherter Verschluss ja Ertastbares (fühlbares) ja Warnzeichen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kaliumhydroxid
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.