Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-961-6/112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
10 - < 25
EC/CAS
202-859-9/100-51-6
Name der Chemikalie
Benzyl Alcohol
Konzentration
1 - < 5
EC/CAS
203-905-0/111-76-2
Name der Chemikalie
Ethylene glycol monobutyl ether (EGBE)
Konzentration
1 - < 5
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
1 - < 5
EC/CAS
205-483-3/141-43-5
Name der Chemikalie
2-aminoethanol
Konzentration
1 - < 5
EC/CAS
229-912-9/6834-92-0
Name der Chemikalie
Disodium metasilicate
Konzentration
1 - < 5
EC/CAS
227-813-5/5989-27-5
Name der Chemikalie
(R)-p-mentha-1,8-diene
Konzentration
< 1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-11-28
Produktidentifikator
ECS 430 - SCHNELLGRUNDREINIGER PVC
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Allgemeine Verwendung Reinigungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht zum Verspritzen oder Versprühen verwenden. Nicht für Produkte verwenden, die für direkten Hautkontakt bestimmt sind
NOTRUFNUMMERN:
Giftnotzentrale
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
econ-systems GmbH
E-Mail-Addresse
info@econ-systems.de, info@econ-systems.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Abschnitt
Gefahrenkategorien
Kategorie Gefahrenhinweis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 1B Skin Corr. 1B H314 3.3 schwere Augenschädigung/Augenreizung 1 Eye Dam. 1 H318 4.1C gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 3 Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der Abkürzungen in ABSCHNITT 16. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ätzwirkungen auf der Haut erzeugen eine irreversible Hautschädigung, d.h. eine, durch die Epidermis bis in die Dermis rei- chende Nekrose. Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort aus- ziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhan- dene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. P501 Inhalt/Behälter ... zuführen. Ergänzende Gefahrenmerkmale EUH208
Enthält
R)-p-mentha-1,8-diene. Kann allergische Reaktionen hervorrufen Kindergesicherter Verschluss ja Ertastbares (fühlbares) ja Warnzeichen
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
2-Aminoethanol, Natriumhydroxid, Isotridecylalkohol, ethoxyliert (3/4/5 EO)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Material ist brennbar, aber nicht leicht entzündbar.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.