Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
618-561-0/9046-10-0
Name der Chemikalie
Poly(propyleneglycol)diamine
Konzentration
60-80
EC/CAS
270-877-4/68479-98-1
Name der Chemikalie
Diethylmethylbenzenediamine
Konzentration
25-40
EC/CAS
64852-22-8
Name der Chemikalie
Poly(propyleneglycol)triamine
Konzentration
5-10
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2023-06-30
Produktidentifikator
CORODUR HT 40 THIX POLY
NOTRUFNUMMERN:
+41 32 622 41 41, +41 44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Eclatin AG
E-Mail-Addresse
info@eclatin.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H373, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Dampf nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Polyetherdiamin Diethylmethylbenzoldiamin Ergänzende Gefahrenmerkmale nicht anwendbar
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Skin Corr. 1B / H314 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 / H318 Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden. STOT RE 2 / H373 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition wiederholter Exposition. Aquatic Acute 1 / H400 Gewässergefährdend Sehr giftig für Wasserorganismen. Aquatic Chronic 1 / H410 Gewässergefährdend Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.