Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-072-3/7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
>=25-<50
EC/CAS
918-481-9/64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
>=25-<50
EC/CAS
918-668-5/64742-95-6
Name der Chemikalie
Solvent naphtha (petroleum), light arom
Konzentration
>=20-<25
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-12-02
Produktidentifikator
SILVERSHINE S 2100
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Färbemittel, Pigmente
NOTRUFNUMMERN:
+44 1235 239670
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
ECKART GmbH
E-Mail-Addresse
msds.eckart@altana.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H335, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H335
May cause respiratory irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Verhütung
P261 Einatmen von Staub vermeiden. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Antwort
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Loesungsmittelnaphtha (Erdoel), leichte aromatische
2.3 Sonstige Gefahren
Brennbare Feststoffe Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Spezifische Zielorgan-Toxizität - H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit einmalige Exposition, Kategorie 3, verursachen. Zentralnervensystem Spezifische Zielorgan-Toxizität - H335: Kann die Atemwege reizen. einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem Langfristig (chronisch) H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 3 langfristiger Wirkung.